Eine Einsetzung für besondere Aufgaben setzt nach § 4 I Nr. 3 der Grundordnung eine Berufung durch das Serviceteam voraus. Das heißt also wir beiden müssen dem zustimmen oder zumindest einer muß sich enthalten.
Prinzipiell fiele ja eigentlich theoretisch zunächst Dir (weil Du geschäftsführend Serviceleiter bleibst) und stellvertretend mir die Aufgabe zu. Aus zeitlichen Gründen wäre mir das ja im Moment ganz angenehm, die Sache auf einen "Dienstleister" abzuwälzen, aber ob das angemessen wäre - zumal ja eine Kandidatur Grieds im Raume steht - darüber muß ich mal schlafen.
Es gibt dafür bereits einen Präzedenzfall.
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