Die Bedingung steht halt ausdrücklich drin: "Falls bei einem Antrag auf Verzeichnung eines Ausgestaltungsstaats der zugehörige Mitgliedsstaat bereits mindestens zwei Ausgestaltungsstaaten verzeichnet hat", kann mit Zustimmung der VV und so weiter.
Wenn du diese ausdrücklich festgeschriebene Bedingung weginterpretieren willst, kannst du dann jede beliebige andere Bedingungen in der Grundordnung weginterpretieren, wenn sie dir nicht passt? Und wenn das so wäre, können wir nicht die Regeln nicht darauf zusammenkürzen, dass regelmäßig gewählt wird und die Gewählten tun dann, was auch immer sie wollen?