Eine Schiedssache über das Ablehnen eines Antrags auf Durchführung einer Schiedssache. Ich finde, das sollte erst zulässig sein, wenn man den Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars sowie den Passierschein A38 hat.
Diskussion aus dem Antragsthread
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Ich verstehe deine Ablehnung, allerdings ist eine Überprüfung der Beschlüsse des Serviceleiters eine Grundaufgabe des Schiedsverfahren, dies zu verneinen hätte eine Totalisierung der Organisation zur Folge und weiterhin sind die Punkte des kürzlich erfundenen Prüfschemata erfüllt.
Ferner handelt es sich um die von dir vorgeschlagene Gangart.
... Ich finde, wir sollten erstmal darüber abstimmen, ob wir überhaupt darüber abstimmen wollen.
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Ich fände es trotzdem ratsam, die Diskussion nicht hier zu führen. -
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Wo verdammt muss ich denn jetzt mit NEIN stimmen um aus dieser Metaebene auszubrechen?!
Können wir bitte irgendeine Abstimmung machen? Egal um was. Ich will doch nur, dass es endlich vorbei ist

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Darüber sollten wir erstmal abstimmen. Oder müssen wir erst ein Schiedsverfahren einleiten? Ich habe den Überblick verloren.
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Ich finde es ja bezeichnend, dass die Antragstellerin auf die Diskussion antworten konnte, aber nicht die Eröffnung ihres Antrags, der bereits vorher angelegt wurde, zu bewerkstelligen in der Lage war. Da wird schon klar, dass es um Zeitverschwendung und nicht um Lösungen geht.
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Ja, genau ganz viele Abstimmungen!!
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Ich finde es ja bezeichnend, dass die Antragstellerin auf die Diskussion antworten konnte, aber nicht die Eröffnung ihres Antrags, der bereits vorher angelegt wurde, zu bewerkstelligen in der Lage war. Da wird schon klar, dass es um Zeitverschwendung und nicht um Lösungen geht.
Vielen Dank für deine Nachricht die angefüllt mit bs ist. Wenn du irgendwann deine Probleme überwunden hast, kannst du gerne bescheid geben.
Die Verantwortung für diese zusätzliche Abstimmung trägt zu meinem Bedauern der Seviceleiter. Da in dieser Runde jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, werde ich sicher mein "erstes Wort" auch nicht in zwei Minuten runterschreiben.
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Eine Schiedssache über das Ablehnen eines Antrags auf Durchführung einer Schiedssache. Ich finde, das sollte erst zulässig sein, wenn man den Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars sowie den Passierschein A38 hat.
Ich hätte wetten können, dass manches hier darauf zurückzuführen ist, dass einige schon versucht haben, letzteren zu bekommen.
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Vielleicht sollten wir den Passierschein verpflichtet zur Beantragung von Schiedsprüfungsabstimmungen vorschreiben.
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Verstehe ich den Antrag richtig, dass dann drei Deligierte die meinen ein Staat sei inaktiv, für diesen einen Antrag an die Vollversammlung stellen können diesen zu löschen, ohne das es dafür irgendwelche Kriterien als eben die Meinung dieser drei Delegierten gibt?
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Wie wäre es damit, - so wie ich - auf die Aussprache zu warten?
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Ja, Mutter.
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Spaten
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Gesundheit
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