Mit dem Rücktritt des bisherigen Amtsinhabers ist eine Wahl notwendig für die Restlaufzeit der Amtszeit bis August.
Kandidaturen für das Amt sind gemäß § 5 (2) GsOV innerhalb einer Frist von 168 Stunden, also bis 03.06.2025 8:00 an dieser Stelle persönlich öffentlich zu machen.
Anschließend findet eine Wahl und ggf. Stichwahl für jeweils weitere 168 Stunden statt.