Beiträge von Tin Velic

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    Hallo liebe Delegierte, Interessiere und presse inexistante!

    Die CartA hat bekanntlich eine Karte. Damit das auch so bleibt und nicht irgendwann jemand mit Paint und wachsender Verzweiflung ran muss, suchen wir einen neuen oder alten Kartographen, denn die Amtszeit von Stuart Templeton endet am 13. September! Dementsprechend schreibe ich hiermit gemäß § 5 GO i. V. m. § 5 GsOV die Wahl des Kartographen der CartA aus.

    Kandidaturen können innerhalb der nächsten 168 Stunden in diesem Thread persönlich und öffentlich erklärt werden.

    Die Kandidaturenfrist endet am 7. September 2026 um 21:00 Uhr.

    Nach Ablauf der Kandidaturenfrist wird die Wahl unverzüglich eingeleitet.

    Anschließend wird die Wahl durch die Vollversammlung eingeleitet und dauert nicht gemäß § 18 Abs. 3 GO sondern nach GsOV 168 Stunden.

    Also: Freiwillige vor! :saint:

    Der geänderte Antrag wird als neuer Antrag auf Gebietsmodifikation gemäß § 13 GO behandelt. Das bisherige Verfahren ist damit erledigt.

    Das Änderungsverfahren wird hiermit eröffnet.

    Nach Prüfung der beantragten Gebietsmodifikation sind wie genannt keine anderen Mitgliedstaaten gemäß § 15 Abs. 1 GO vetoberechtigt. Das Vetorecht des Serviceteams bleibt hiervon unberührt.

    Die Vetofrist gemäß § 15 Abs. 3 GO beträgt 14 Tage und beginnt mit diesem Beitrag.

    „Keine Zeit“ muss nicht zwingend keine Zeit sein. Nicht jeder möchte sich für ein Hobby in jedem Aspekt zeit nehmen - find ich fair. An der Lösung der Frage bin ich aktuell auch am werkeln. Ein Problem mit dem AGS sehe ich nicht.

    Die Demokratische Union Ratelon hat die Verzeichnung der Republicca di San Pancrazio als Ausgestaltungsstaat gemäß § 12a der Grundordnung beantragt.

    Der Antrag enthält die erforderlichen Angaben. Das Verfahren wird hiermit eröffnet.

    Gemäß § 15 Absatz 3 der Grundordnung können Vetos innerhalb von 14 Tagen nach Eröffnung des Verfahrens eingereicht werden.

    Nach der angegebenen Lage bestehen keine vetoberechtigten Mitgliedsstaaten. Das Vetorecht des Serviceteams gemäß § 15 Absatz 1 der Grundordnung bleibt hiervon unberührt.

    Die Vetofrist endet am 23. August 2026 um 23:30.

    Es wurde die Aussprache und Abstimmung über die Entsperrung der im Antrag bezeichneten Wasserflächen beantragt.

    Gegenstand dieses Verfahrens ist ausschließlich die Entsperrung der bezeichneten Planquadrate gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Grundordnung. Über eine anschließende Reservierung, Eintragung oder Gebietsmodifikation wird damit nicht entschieden.

    Weitere Informationen des Antragsstellers:

    Ja! Was meinst du & die anderen hierzu?


    Antrag der Serviceleitung zur Festlegung der Standardkarte

    Die Serviceleitung beantragt, die Vollversammlung möge beschließen:

    1. Die Vollversammlung bestimmt gemäß § 8 Absatz 1 der Grundordnung die Equal-Earth-Projektion als flächentreue Standardprojektion für die Karte der CartA.

    2. Die Vollversammlung stimmt gemäß § 8 Absatz 2 der Grundordnung der folgenden technischen Definition der Standardkarte zu:


    Technische Definition der Standardkarte

    Artikel 1: Standardprojektion

    (1) Die Standardprojektion der Karte der CartA ist die Equal-Earth-Projektion.

    (2) Sie ist eine flächentreue, pseudohylindrische Projektion zur zusammenhängenden Darstellung der gesamten Kartenfläche.

    (3) Die Größenverhältnisse der dargestellten Gebiete bleiben gewahrt. Formen und Entfernungen können projektionsbedingt verzerrt dargestellt werden.


    Artikel 2: Ausrichtung und Gradnetz

    (1) Die Standardkarte ist nach Norden ausgerichtet. Der Äquator verläuft waagerecht durch die Kartenmitte.

    (2) Der Nullmeridian der CartA bildet den Mittelmeridian der Projektion.

    (3) Die Karte ist mit einem Netz aus Längen- und Breitengraden versehen, das Planquadrate mit einer Seitenlänge von jeweils 10 Grad bildet.


    Artikel 3: Auflösung und Maßstab

    (1) Die maßgebliche Standardkarte hat eine Auflösung von 3600 × 1752 Pixeln.

    (2) Die Kartenwelt entspricht hinsichtlich ihrer Größe der Erde.

    (3) Ein vollständig innerhalb der Kartenfläche liegender Pixel entspricht rund 91,8 km².


    Artikel 4: Technische Ausführung

    (1) Die Serviceleitung erstellt und pflegt die Standardkarte nach Maßgabe dieser Definition.

    (2) Sie bestimmt die Dateiformate sowie die grafische Ausgestaltung der Karte und des Gradnetzes.

    (3) Die Serviceleitung kann zusätzlich Karten in anderen Auflösungen, Dateiformaten oder Projektionen zur Verfügung stellen. Diese gelten als abgeleitete Darstellungen und berühren die Maßgeblichkeit der Standardkarte nicht.

    (4) Sämtliche Darstellungen müssen hinsichtlich der Küstenlinien, Grenzen, Eintragungen und Reservierungen inhaltlich mit der Standardkarte übereinstimmen.


    Artikel 5: Inkrafttreten

    Diese Definition tritt mit ihrer Annahme durch die Vollversammlung in Kraft.

    Nach Prüfung der formellen Voraussetzungen wird das Änderungsverfahren gemäß § 13 GO hiermit eröffnet.

    Die Vetofrist nach § 15 Abs. 3 GO beginnt mit diesem Beitrag und endet mit Ablauf des 16. August 2026 21.00 Uhr.

    Etwaige Vetos sind innerhalb der Frist gemäß § 15 GO nachvollziehbar und schlüssig zu begründen. Über die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Serviceteam nach Maßgabe der Grundordnung.

    Unabhängig davon besteht hinsichtlich der beantragten Abtretung des bisherigen Diyarasu-Gebiets an Nordhanar aus Sicht des Serviceteams noch regeltechnischer Klärungsbedarf. Dieser Punkt wird im Rahmen des laufenden Verfahrens geprüft.

    Mein Einwand bezog sich auf Artikel 3 Absatz 3, wonach die Standardkarte selbst in unterschiedlichen Auflösungen veröffentlicht werden kann. Dann gäbe es keinen einheitlichen Wert je Pixel.

    Jede Kartenfläche hat ja rund 510 Millionen km^2.

    Wenn ihr das gerne haben wollt, wäre es für mich kein Problem, auch einfach km^2 zu definieren... Auf einer Datei von 3600x1800px wären das dann 1 Pixel ≈ 91,78 km²