Nordhanar tritt entsprechend Art. 14 III der Grundordnung Gebiete an Albernia und Lagow ab und zwar das Gebiet "Königin-Heide-Land" als "Queen-Heather-Land" - wie es vor der Abtretung an Dreibürgen seinerzeit auf der CartA geführt wurde - an Albernia und das wie Lagow eingefärbte Gebiet bei Lagow nach Lagow; das Einverständnis der Empfänger liegt vor.
