• Zitat

    Original von Mehregaan
    Eine Geschäftsordnung kann das Regelwerk nicht aushebeln, und ich lese nichts davon, dass die GO des Gerichts legitimiert, dass das Gericht jetzt plötzlich nur aus 2 Richtern bestehen muss.

    Die GsO hebelt die GO nicht aus, sondern ergänzt sie. Damit auch Sie es verstehen:

    Tatbestand. derzeit gibt es keine drei Richter, auch nicht, nachdem mehrfach Werbung für diesen Job gemacht wurde.
    Folge. Das Gericht wäre nach Ihrer Lesart gänzlich handlungsunfähig.
    Lösung. Es gibt, wie bei der AIC auch, eine mit dem Regelwerk der CartA in Einklang stehende GsO, die das o.g. Dilemma behebt.
    Fazit. Es ist alles in Ordnung, Sie brauchen sich nicht weiter aufregen.

    Für mich ist die Diskussion damit erledigt.

  • Zitat

    Original von Yaashur al-banabi
    Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass man es auch einfach so lassen könnte. Anträge kommen und Staaten werden bewertet. Die Karte wird um Staaten reicher. Das wars.


    Richtig. Und ich glaube, bis auf ein paar wenige - ich nenne mal keine Namen - ist das für alle ziemlich genau das, was sie von einer Kartenorganisation verlangen. Die Verwaltung der Karte funktioniert. Sie könnte im Detail anders funktionieren, aber es geht auch so.

    Zitat

    Die Vollversammlung ist praktisch inaktiv, das Direktorium beschränkt sich auf seine Pflichten, die CartA läuft und alle sind unzufrieden.


    Die Vollversammlung ist bis auf die Wahlen als inaktiv vorgesehen. Und wieso sollte das Direktorium mehr tun als seine Pflichten sind? Seine Pflichten decken ab, was eine Kartenorganisation braucht.

    Unzufrieden bin ich höchstens über den Umstand, dass einige hier immer noch bei jeder Gelegenheit nach einer AIC-Neugründung schreien, ob begründet oder nicht (ich kann nur empfehlen, sich bei jedem Verweis auf das kaputte Regelwerk den damaligen Vorschlag von Grimmberg anzuschauen, der im Allgemeinen nicht viel anderes aussagt...)

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Mein Vorschlag enthielt aber genau jene Details, deren Fehlen nun offensichtlich wird. Überdies ist es pure Augenwischerei, zu sagen, die CartA funktioniere - der Betrieb wird irgendwie aufrecht erhalten, ansonsten funktioniert hier nichts: nichtmal die einfachsten und sinnvollsten Regelwerksänderungen lassen sich bewerkstelligen. Dieser Zustand mag jetzt erträglich sein, was aber, wenn die Dinge, die jetzt nicht möglich sind, irgendwann dringendst gebraucht werden?

  • Zitat

    Original von Heinrich Louis II.
    Mein Vorschlag enthielt aber genau jene Details, deren Fehlen nun offensichtlich wird. Überdies ist es pure Augenwischerei, zu sagen, die CartA funktioniere - der Betrieb wird irgendwie aufrecht erhalten, ansonsten funktioniert hier nichts: nichtmal die einfachsten und sinnvollsten Regelwerksänderungen lassen sich bewerkstelligen. Dieser Zustand mag jetzt erträglich sein, was aber, wenn die Dinge, die jetzt nicht möglich sind, irgendwann dringendst gebraucht werden?

    Dem stimme ich zu. Auch wenn es jetzt gut läuft, so freue ich mich nicht auf die Auseinandersetzungen, die noch auf uns zukommen werden und denen kein stabiles Regelwerk entgegen steht. Wir können uns also nicht einfach zurücklehnen.

    Darum empfehle ich noch einmal das Einsetzen einer Arbeitsgruppe bestehend aus den wichtigsten Wortführern, die ein neues Regelwerk entwickeln sollen. Ein entsprechender Vorschlag ist an anderer Stelle bereits erfolgreich ignoriert worden. Ich bitte daraum, dies einmal tatkräftig anzugehen.

    Jan Stoertebecker
    Vertreter der Republik Freiland

    Einmal editiert, zuletzt von Jan Stoertebecker (23. Januar 2009 um 10:23)

  • Welche Fehler werden uns denn bitte irgendwann einholen? Das einzige Extrem wäre die komplette Inaktivität des Kuratoriums. Ansonsten fällt mir nämlich nichts ein.

    Es ist sicher nicht ideal, aber die CartA ist so, wie man sie haben wollte: Qualitätskarte durch Bewertungsbogen, kein Zerreden durch die Vollversammlung "dank" eines Kuratoriums und Veto des Direktoriums bei Anträgen. Es gibt sogar ein Schiedsgericht für die Leute, die anderen unbedingt eins reinwürgen wollen, wenn sie meinen, dass die oder die Handlung nicht in ihrem Sinne ist.

  • Wenn eine neue Grundordnung verabschiedet werden soll, so kann diese von den Interessenten ausgearbeitet und dann den entsprechenden Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies ist doch die einfachste Lösung und stilvoller, als diese Kleinkriege hier.

  • Damit die Unzufriedenen hier beglückt werden und der Zirkus aufhört. Wenn Änderungen oder eine Neuauflage abgelehnt werden, dann soll dies endgültig sein. Mir persönlich ist es vollkommen egal, was im Regelwerk steht, Ratharia hat einen guten Kartenplatz, mehr wollen wir nicht, nicht so jedenfalls und nicht auf diesem streitbaren Niveau hier.

    EDIT: Wenn mir mal langweilig sein sollte, werde ich die Grundordnung mal völlig durchlesen und, wenn nötig, auch meine Kritik, mein Lob oder Verbesserungsvorschläge dazu abgeben.

  • Zitat

    Original von Heinrich Louis II.
    Mein Vorschlag enthielt aber genau jene Details, deren Fehlen nun offensichtlich wird. [...] nichtmal die einfachsten und sinnvollsten Regelwerksänderungen lassen sich bewerkstelligen.


    Oh, das gefällt mir. Der damalige Vorschlag hat nämlich bis auf folgende Klausel gar keine Änderungen der Grundordnung vorgesehen: "§50) Folgende Paragraphen des Regelwerkes der CartA sind nur mit einer 3/4-Mehrheit der Vollversammlung zu ändern: §§1-7, §§ 30-35, §38 Abs. 2, §40 Abs. 2, §42 Abs. 5, §53 und §55."

    Alle anderen Teile waren damit offenbar überhaupt nicht veränderbar, selbst bei den besten Gründen und mit der größten Mehrheit. Insofern ist das aktuelle Regelwerk ja doch ein Fortschritt, auch wenn er nicht groß genug sein mag.

    In Sachen Gericht trifft der alte Entwurf auch keine Regelung für ein unvollständig besetztes Gericht. Der wesentliche Unterschied sind drei Richter im Gegensatz zu fünfen. Der Rest ist dasselbe.

    Welche angeblichen Mängel sollen wir noch vergleichen?

    [Edit: Ich sage nicht, dass das aktuelle Regelwerk keine Mängel hätte, ich habe ja selbst eine Liste von ein paar Punkten vorgelegt, die ich vor der Gründung gern geändert gehabt hätte. Aber das ist nicht der Weltuntergang und in vielen Punkten, wo gern geschrien wird, ist der alte Entwurf auch nicht besser.]

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

    2 Mal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield (23. Januar 2009 um 16:34)

  • Zitat

    Original von Patrick Botherfield
    Oh, das gefällt mir. Der damalige Vorschlag hat nämlich bis auf folgende Klausel gar keine Änderungen der Grundordnung vorgesehen: "§50) Folgende Paragraphen des Regelwerkes der CartA sind nur mit einer 3/4-Mehrheit der Vollversammlung zu ändern: §§1-7, §§ 30-35, §38 Abs. 2, §40 Abs. 2, §42 Abs. 5, §53 und §55."

    Alle anderen Teile waren damit offenbar überhaupt nicht veränderbar, selbst bei den besten Gründen und mit der größten Mehrheit. Insofern ist das aktuelle Regelwerk ja doch ein Fortschritt, auch wenn er nicht groß genug sein mag.

    Alle anderen Teile wären mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen änderbar gewesen.


    EDIT: es kann auch eine absolute gewesen, da bin ich mir gerade unsicher; jedenfalls wären die übrigen Paragraphen verhältnismäßig einfacher zu ändern gewesen.

  • Zitat

    Original von Patrick Botherfield
    Alle anderen Teile waren damit offenbar überhaupt nicht veränderbar, selbst bei den besten Gründen und mit der größten Mehrheit. Insofern ist das aktuelle Regelwerk ja doch ein Fortschritt, auch wenn er nicht groß genug sein mag.


    Ich möchte ja nicht gemein sein, aber ein lautes Lachen konnte ich mir beim Lesen dieser Aussage leider nicht verkneifen.

  • Die Änderungen wurden rot markiert, meine Kommentare grün. Sollte man sich zu einer Abstimmung entschließen, so muss klar sein, dass zwei Drittel der Vollversammlung überhaupt abstimmen, und zustimmen müssen, damit Änderungen wirksam werden. Ist dies wahrscheinlich?

    EDIT: § 13, Absatz 1 Punkt 6.

  • Ich würde "Das Schiedsgericht kann auch auf eigene Initiative tätig werden." das rauslassen, ansonsten gut.

  • Zitat

    Original von Dr. Friedrich McClane
    Könnten Sie mal Ihre Farbgebung erläutern, die ergibt für mich keinen Sinn.


    Wie dort steht: Schwarz ist das Original nach dem Stand der Grundordnung vom letzten Oktober, rot sind die Veränderungen und grün meine Meinung und Bedenken dazu.

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