• Guten Abend zusammen! :)

    Ich beantrage hiermit nach § 11 der Grundordnung der CartA die Reservierung auf der Karte.

    Die Angaben gemäß § 11 Abs. 2 GO CartA lauten:

    Voller Name der Nation: Fürstentum Eulenthal
    Kurzname: Eulenthal
    Kürzel: EUL

    Forum: fürstentum-eulenthal.de/forum
    Webseite: fürstentum-eulenthal.de

    E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: fuerstentum.eulenthal[at]gmail.com

    Kartenausschnitt:

  • Der Antrag scheint vorbehaltlich möglicher Irrtümer meinerseits die erforderlichen Angaben zu enthalten und der Kartenausschnitt ist unskaliert, damit besteht jedenfalls kein Grund, den Antrag nach § 11 III zurückzuweisen, mithin könnte der Serviceleiter also seines Amtes walten und das Verfahren eröffnen oder mich ersatzweise mit seiner Vertretung beauftragen.

  • § 4. Zusammensetzung.
    (1) Das Serviceteam besteht aus:
    1. dem Serviceleiter, der dem Serviceteam vorsteht, das Forum moderiert und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung leitet;
    2. dem Kartographen, der die Karte erstellt und pflegt;
    3. weiteren Teammitgliedern für besondere Aufgaben, die jederzeit durch das Serviceteam berufen werden können.
    (2) Die Mitglieder des Serviceteams können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren und vertreten sich gegenseitig. Ausgenommen
    davon sind einberufene Mitglieder des Serviceteams, die ausschließlich ihre besonderen Aufgaben gemäß Einberufung wahrnehmen.

  • Mir ist die Vorschrift bekannt, das Problem an dieser Vorschrift ist allerdings, daß das Regelwerk keine Regelung trifft, wann der Stellvertreter für den Serviceleiter einspringen soll.

    Der Serviceleiter ist meines Erachtens jedenfalls prinzipiell vorberechtigt, die ihm obliegenden Feststellungen zu treffen, sonst liefe sein Amt in Leere, wenn der Kartograph alles an sich zieht sobald er als Erster darauf aufmerksam wird, bzw. schneller dafür Zeit findet.

  • Zudem: Die letzte Anwesenheit des Serviceleiters war vor 5 Stunden, er ist damit nicht abgängig, er wurde bisher schlicht nicht tätig - da mag es Gründe geben, etwa, daß er sich unschlüssig ist.

  • Der Antrag ist angenommen, als Annahmezeitpunkt betrachte ich den 26. März 2023, also den Zeitpunkt an dem ich dem Serviceleiter mitteilte, daß auch ich keine Einwände habe.

    Mithin findet die Aktivitäts- und Fortschrittskontrolle nach § 11 VI der Grundordnung ab dem 25. Mai 2023 nach 21:32 Uhr statt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!