Da der Kartograph zurückgetreten ist, sind gemäß §5 (6) GO Nachwahlen für die verbleibende Amtszeit durchzuführen.
Kandidaturen für das Amt sind gemäß § 5 (2) GsOV innerhalb einer Frist von 168 Stunden, also bis 30.10.2020 20:45 an dieser Stelle persönlich öffentlich zu machen.
Anschließend findet eine Wahl und ggf. Stichwahl für jeweils weitere 168 Stunden statt. Bis zum Abschluss der Nachwahl bleibt der Kartograph geschäftsführend im Amt.