• Zitat

    Original von Igor Mazuranic
    Was hat denn Barnstorvia jetzt damit zu tun?

    Naja, die Reaktion der Turanen kommt ja nicht von ungefähr. Zumindest ich kann sie bedingt nachvollziehen. Aber ich werde mich da nicht weiter einmischen. Erstens weil Weihnachten vor der Tür steht, zweitens weil ich hier nicht den Don Quijote geben werde und drittens weil ihr vermutlich alle alt genug seid, um damit leben zu können, dass es unterschiedliche Meinungen gibt.

  • Zitat

    Original von Jade Thrace
    Ich frage mich eher wie so eine dünne Webseite überhaupt nur als Reservierungsfähig hat anerkannt werden können.
    Aber na gut, ich kenne das inzwischen schon, alteingessene MNs und so, Sonderrechte etc. ...


    Ohne mir den konkreten Fall angeschaut zu haben: Reservierung ungleich Eintragung. Für eine Reservierung ist es nicht nötig, dass die Eintragungskriterien schon erfüllt sind, sondern nur, dass der MN zugetraut wird, das bis zur Eintragung hinzubekommen. Dass eine alteingesessene MN mit einigen aktiven Mitspielern dabei eher einen Vertrauensvorschuss bekommt als ein vorgestern gegründetes Ein-Mann-Projekt, von dem keiner weiß, ob es morgen noch existiert, ist doch klar. Spätestens bei der Eintragung sind die Kriterien dann aber für alle die gleichen.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield (21. Dezember 2012 um 15:53)

  • Zitat

    Original von Patrick Botherfield
    Ohne mir den konkreten Fall angeschaut zu haben: Reservierung ≠ Eintragung. Für eine Reservierung ist es nicht nötig, dass die Eintragungskriterien schon erfüllt sind, sondern nur, dass der MN zugetraut wird, das bis zur Eintragung hinzubekommen. Dass eine alteingesessene MN mit einigen aktiven Mitspielern dabei eher einen Vertrauensvorschuss bekommt als ein vorgestern gegründetes Ein-Mann-Projekt, von dem keiner weiß, ob es morgen noch existiert, ist doch klar. Spätestens bei der Eintragung sind die Kriterien dann aber für alle die gleichen.

    +1

  • Auf die Gefahr hin mich zu blamieren. Aber § 14 bezieht sich doch auf die Reservierung. Und die ist doch bereits am 28.09.12 erfolgt.

    Und zur Eintragung wird eine gültige Reservierung benötigt (haben wir seit 28.09.12).

    Oder gibt es hier einen Denkfehler meinerseits?

    Leiter der Agentur für Raumfahrt, Erkundung und stellare Entwicklung (ARES)

    Präsident a.D.
    Ministerpräsident a.D.
    Außenminister a.D.
    Oberster Föderationsrichter a.D.
    Botschafter a.D.
    (Turanisches Urgestein)

  • "Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Eintragung enthalten."

    Bei eurer Reservierung wurde schon dagegen verstossen.

  • Zitat

    Original von De Rossi
    "Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Eintragung enthalten."

    Bei eurer Reservierung wurde schon dagegen verstossen.

    Hallo,

    ich bin mit den hiesigen Regularien nicht so vertraut, daher eine Frage an die anwesenden Profis:
    Ist das ein erheblicher Verstoß? Kann der beim Antrag auf Eintragung nachgeholt und damit geheilt werden?

  • Verstoß hin und her, es entspricht nicht der Grundordnung.
    Es ist doch wohl kein Problem, einen unskalierten Kartenausschnitt zu nutzen.
    Auch wenn das für den Kartographen keine erheblichen Behinderungen bedeutet, ist es doch vor allem in eurem Interesse, wenn die beantragte Landesform möglichst genau beantragt und nachher auch eingezeichnet wird.
    Einer Verkleinerung um 25-30% können durchaus ein paar Pixel zum Opfer fallen, und nachher wird wieder herumgemeckert oder gestritten.

    Also, einfach die Regeln beachten und fertig.

  • Zitat

    Original von De Rossi
    Verstoß hin und her, es entspricht nicht der Grundordnung.
    Es ist doch wohl kein Problem, einen unskalierten Kartenausschnitt zu nutzen.
    Auch wenn das für den Kartographen keine erheblichen Behinderungen bedeutet, ist es doch vor allem in eurem Interesse, wenn die beantragte Landesform möglichst genau beantragt und nachher auch eingezeichnet wird.
    Einer Verkleinerung um 25-30% können durchaus ein paar Pixel zum Opfer fallen, und nachher wird wieder herumgemeckert oder gestritten.

    Also, einfach die Regeln beachten und fertig.

    Danke für die Antwort. Das beantwortet meine Frage leider nicht.
    Ich habe auch nicht den Eindruck das ich jetzt oder später meckere oder streite. Ich möchte lediglich auf Lösungen hinarbeiten.
    Was die Kritik an der Karte betrifft, so nehme ich das an.
    Könntest Du bitte einen Link der aktuellen, offiziellen Karte posten, die den reservierten Bereich in größerer Auflösung zeigt?

  • Ich will deine Frage auch gar nicht beantworten, das kann das Direktorium tun.

    Die aktuelle, offizielle Karte zu finden, dürfte auch kein Problem sein. Ansonsten studiere einfach mal die Grundordnung sorgfältig. Da findest du alles, was du brauchst.

  • Zitat

    Original von Heinrich Abeken
    Ist das ein erheblicher Verstoß? Kann der beim Antrag auf Eintragung nachgeholt und damit geheilt werden?

    Einfach eine neue Karte anhängen; denn davor ist der Antrag auf gar nicht gültig und kann nicht bearbeitet werden.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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