Beiträge von Heinrich Abeken

    Zitat

    Original von De Rossi
    Verstoß hin und her, es entspricht nicht der Grundordnung.
    Es ist doch wohl kein Problem, einen unskalierten Kartenausschnitt zu nutzen.
    Auch wenn das für den Kartographen keine erheblichen Behinderungen bedeutet, ist es doch vor allem in eurem Interesse, wenn die beantragte Landesform möglichst genau beantragt und nachher auch eingezeichnet wird.
    Einer Verkleinerung um 25-30% können durchaus ein paar Pixel zum Opfer fallen, und nachher wird wieder herumgemeckert oder gestritten.

    Also, einfach die Regeln beachten und fertig.

    Danke für die Antwort. Das beantwortet meine Frage leider nicht.
    Ich habe auch nicht den Eindruck das ich jetzt oder später meckere oder streite. Ich möchte lediglich auf Lösungen hinarbeiten.
    Was die Kritik an der Karte betrifft, so nehme ich das an.
    Könntest Du bitte einen Link der aktuellen, offiziellen Karte posten, die den reservierten Bereich in größerer Auflösung zeigt?

    Zitat

    Original von De Rossi
    "Ein Antrag auf Eintragung muss neben den bereits für die Reservierung notwendigen Informationen eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Staaten sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag auf Eintragung enthalten."

    Bei eurer Reservierung wurde schon dagegen verstossen.

    Hallo,

    ich bin mit den hiesigen Regularien nicht so vertraut, daher eine Frage an die anwesenden Profis:
    Ist das ein erheblicher Verstoß? Kann der beim Antrag auf Eintragung nachgeholt und damit geheilt werden?