Anträge an die Vollversammlung
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Ich denke/fürchte ohne Aussprache ist nicht möglich.
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Ich beantrage dass die Karte in Zukunft doppelt so groß veröffentlicht wird. Daher möchte ich über die Änderung der der GO sprechen.
Bisherige GO:
§ 8. Projektion.
(3) Ein Pixel auf der Karte entspricht 358,7178 km².Zukünftig
§ 8. Projektion.
(3) Ein Pixel auf der Karte entspricht 89,67945 km². -
Ich mach as mal behelfsmäßig für die Delegierte Abby - soll keiner vorwerfen dass wir hier nur dumme Bürokraten sind
Änderung der Grundordnung der CartA
§ 1 Zweck
Die Cartographie-Assoziation (CartA) ist eine Organisation auf Meta-Ebene.
Ihr alleiniger Zweck ist die Erstellung, Pflege und Dokumentation einer gemeinsamen internationalen Karte virtueller Staaten.§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der CartA ist jeder Staat, der auf der Karte eingetragen ist.
(2) Jeder Mitgliedsstaat benennt einen Delegierten zur Vertretung in der Vollversammlung.
(3) Die CartA bewertet weder Aktivität, Spieltiefe noch Entwicklungsstand eines Staates.§ 3 Die Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung besteht aus den Delegierten der Mitgliedsstaaten.
(2) Jede natürliche Person verfügt unabhängig von der Anzahl der von ihr vertretenen Mitgliedsstaaten über genau eine Stimme.
(3) Die Vollversammlung wählt:
• die Mitglieder des Serviceteams,
• die Mitglieder des Kartenrats.
(4) Sie entscheidet über Änderungen dieser Grundordnung.
(5) Die Vollversammlung greift nicht in laufende Kartenentscheidungen ein.§ 4 Das Serviceteam
(1) Das Serviceteam betreibt die technischen und organisatorischen Strukturen der CartA.
(2) Es moderiert das Forum, führt Beschlüsse aus und archiviert Entscheidungen.
(3) Das Serviceteam trifft keine eigenständigen Kartenentscheidungen.
(4) Der Serviceleiter nimmt beratend an Sitzungen des Kartenrats teil, ist jedoch nicht stimmberechtigt.§ 5 Der Kartenrat
(1) Der Kartenrat besteht aus X Personen.
(2) Er entscheidet über: Eintragungen, Gebietsänderungen, Löschungen, kartographische Konfliktfälle.
(3) Entscheidungen des Kartenrats sind schriftlich zu begründen und öffentlich zu dokumentieren.
(4) Der Kartenrat entscheidet nach kartographischer Plausibilität, Konfliktfreiheit und Nachvollziehbarkeit.
(5) Die Mitglieder des Kartenrats werden durch die Vollversammlung gewählt.
(6) Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von zwölf Monaten. Eine Wiederwahl ist zulässig.
(7) Die Vollversammlung wählt X Personen in den Kartenrat. Die konkrete Anzahl wird zu Beginn jeder Amtszeit festgelegt.
(8) Scheidet ein Mitglied des Kartenrats vorzeitig aus, bestimmt der Kartenrat ein kommissarisches Ersatzmitglied bis zur nächsten ordentlichen Wahl.§ 6 Kartenstatus
(1) Staaten auf der Karte haben einen der folgenden Status:
• eingetragen, inaktiv, gelöscht.
(2) Inaktivität allein begründet keinen Verlust des Kartenstatus.§ 7 Eintragungsverfahren
(1) Die Eintragung eines Staates auf die Karte erfolgt auf Antrag.
(2) Der Antrag muss enthalten:
1. Name und Kurzbezeichnung des Staates,
2. eine erreichbare Kontaktmöglichkeit,
3. einen Kartenausschnitt mit Lage und Ausdehnung des beantragten Gebiets.
(3) Der Kartenrat prüft den Antrag ausschließlich auf:
• kartographische Plausibilität,
• Konfliktfreiheit mit bestehenden Einträgen,
• Lesbarkeit der Karte.
(4) Der Kartenrat entscheidet über den Antrag mit einfacher Mehrheit.
(5) Die Entscheidung ist zu begründen und zu veröffentlichen.
(6) Wird ein Antrag abgelehnt, kann er in geänderter Form erneut gestellt werden§ 8 Kartographische Grundsätze
(1) Staaten können aus beliebig vielen räumlich getrennten Gebieten bestehen.
(2) Land- und Wasserflächen sind gleichwertige Kartenräume.
(3) Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus der Lesbarkeit der Karte und aus Konflikten mit bestehenden Einträgen.§ 9 Einwände und Konflikte
(1) Betroffene Staaten können gegen Kartenentscheidungen begründete Einwände erheben.
(2) Über die Stichhaltigkeit entscheidet der Kartenrat.
(3) Persönliche, politische oder außer-kartographische Einwände sind unbeachtlich.§ 10 Löschung
(1) Eine Löschung erfolgt:
• auf ausdrücklichen Wunsch des Staates oder
• wenn ein Staat dauerhaft nicht mehr erreichbar ist und den Kartenraum blockiert.
(2) Vor einer Löschung ist eine Kontaktaufnahme zu dokumentieren.Neuer § 11 Service- und Verbesserungsprinzipien
§ 11 Service- und Verbesserungsprinzipien
(1) Die CartA versteht sich als Serviceorganisation gegenüber ihren Mitgliedern.
(2) Verfahren, Abläufe und Entscheidungsprozesse sollen nach anerkannten Prinzipien des IT-Service-Managements kontinuierlich überprüft und verbessert werden.
(3) Hierbei orientiert sich die CartA insbesondere an den Grundgedanken von ITIL, ohne an formale Zertifizierungen oder starre Prozessmodelle gebunden zu sein.
(4) Verbesserungen erfolgen iterativ, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der praktischen Anforderungen der Kartennutzung.
(5) Ziel ist eine transparente, verlässliche und wartbare Organisation der Kartenpflege.§ 12 Grundsätze der Zusammenarbeit
(1) Die CartA ist eine politisch und weltanschaulich neutrale Organisation.
(2) Eine Zusammenarbeit ist ausgeschlossen mit Staaten, Projekten oder Personen,
die extremistisches, menschenfeindliches oder verfassungsfeindliches Gedankengut propagieren, dulden oder zu dessen Verbreitung beitragen.
(3) Hierzu zählen insbesondere Ideologien, die auf rassischer, ethnischer oder religiöser Überlegenheit, autoritärer Gewaltverherrlichung oder der Leugnung grundlegender Menschenrechte beruhen.
(4) Die Entscheidung über den Ausschluss oder die Nichtzulassung trifft der Kartenrat unter schriftlicher Begründung.
(5) Die Entscheidung ist zu dokumentieren. -
Ich beantrage aufgrund der Entscheidung des Serviceleiters von 4.1.26; 15:23 Uhr folgende Schiedsfeststellung
Es wird seitens der Vollversammlung festgestellt, dass:
die Bezeichnung eines Delegierten nach von ihm/ihr innerhalb der Mikronationen simulierten Identitäten, aktiv wie inaktiv, kein Verstoß gegen das Regelwerk der CartA darstellt, sondern im Gegenteil als die normale Ansprache innerhalb des simoff sowie metabereiches der Mikronationen fungiert.
Die am 4.1.26; 15:23 Uhr ausgesprochene Verwarnung des Delegierten Wiktoria I. durch den Serviceleiter wird entsprechend als ungültig abgewiesen -
Änderungsinitiative 26-1 der Serviceleitung: Ausgestaltungsstaaten
§12 a (1) wird wie folgt geändert:
(1) Jeder eingetragene Mitgliedsstaat kann zur Vertiefung seiner Ausgestaltung bis zu vier Ausgestaltungsstaaten anmelden. Ausgestaltungsstaaten können unabhängig von der Lage des Staatsgebiets des antragstellenden Mitgliedsstaates an beliebiger Stelle der Karte verzeichnet werden.
§ 12a (4) wird ersatzlos gestrichen.
§15 (2) wird wie folgt geändert:
(2) Ein Veto muss nachvollziehbar und schlüssig begründet werden. Als Vetogrund gelten ausschließlich Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers; persönliche oder politisch motivierte Vetos sind unzulässig. Über die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
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Änderungsinitiative 26-1 der Serviceleitung: Ausgestaltungsstaaten
§12 a (1) wird wie folgt geändert:
(1) Jeder eingetragene Mitgliedsstaat kann zur Vertiefung seiner Ausgestaltung bis zu vier Ausgestaltungsstaaten anmelden. Ausgestaltungsstaaten können unabhängig von der Lage des Staatsgebiets des antragstellenden Mitgliedsstaates an beliebiger Stelle der Karte verzeichnet werden.
§ 12a (4) wird ersatzlos gestrichen.
§15 (2) wird wie folgt geändert:
(2) Ein Veto muss nachvollziehbar und schlüssig begründet werden. Als Vetogrund gelten ausschließlich Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers; persönliche oder politisch motivierte Vetos sind unzulässig. Über die Stichhaltigkeit eines Vetos entscheidet das Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Ich über nehme diesen Antrag, bitte wieder öffnen.
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Änderung der KartendefinitionArtikel 1
§ 8 wird durch folgende Regelung ersetzt:§ 8. Projektion.
(1) Die Vollversammlung definiert mit einfacher Mehrheit eine flächentreue Standardprojektion für die Karte. Eine Projektion im Plate-Carrée-Format (quadratische Plattkarte) muss dabei jederzeit zur Verfügung stehen oder die Grundlage der Standardprojektion bilden.
(2) Die Serviceleitung legt die genaue mathematische und technische Definition der Standardkarte fest und schlägt sie der Vollversammlung zur Beschlussfassung vor.
(3) Die Karte ist nicht erweiterbar. -
Ich habe mich mit Sina über einen Kompromiss einigen können. Für diesen ist es jedoch nötig, etwas mehr Wasser zu entsperren:
Daher beantrage ich Aussprache und Abstimmung über die Entsperrung der folgenden Wasserflächen.
Dazu folgende Detailkarten:
Mit folgenden Hauptkulturen (unvollständig, dürften fast zwei bis drei Dutzend kleinere Kulturen dazukommen)
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