Neunseenland

  • Nun wird's also ernst:


    Unklar ist mir allerdings noch wie es mit der Entsperrung der betreffenden Planquadrate aussieht: Welche müssten entsperrt werden (zählen die kleinen Inseln als Land oder nicht)? Wer muss den Antrag stellen? Kann ich das selbst tun (hiermit geschehen) oder soll ich einen anderen CartA-Delegierten darum bitten?


    EDIT: Neue Karte eingefügt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kevin D. Regland (26. Januar 2009 um 16:30)

  • Ich bedanke mich im Namen Neunseenlands für die Entsperrung des Planquadrats und stelle erneut unseren abgeänderten Antrag:

    Wir bitten darum, falls möglich, die bereits vorhandenen Inseln zu entfernen.

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von Kevin D. Regland (7. Februar 2009 um 20:17)

  • Ich stelle fest, dass der Antrag gültig ist und werde ihn dem Kuratorium zur Abstimmung vorlegen. Desweiteren werde ich Ihre Bitte auf Modifizierung der Karte gesondert an das Kuratorium herantragen.

  • Werte Mitglieder der CartA,

    vor geraumer Zeit hat unser Beauftragter Mr Kevin de Regland einen Antrag auf Reservierung gestellt und der Reservierung Neunseenlands ist stattgegeben worden.

    Die offizielle Frist zur Stellung des Antrags nach der Reservierung ist verstrichen. Wir haben es nicht geschafft, fristgerecht einen Antrag auf Eintragung zu stellen.

    Ich bitte die werten Mitglieder und Vertreter der CartA um Hilfe. Wie können wir am besten verfahren? Neunseenland möchte gerne Mitglied der CartA werden und wir möchten einen Antrag auf Reservierung stellen.

    Ist es nicht am sinnvollsten, wenn wir einen erneuten Antrag auf Reservierung stellen, dieser erneut geprüft wird und bei Bestätigung eine erneute Frist zur Stellung eines Eintragungsantrags beginnt?

    Dieses Vorgehen würde uns entgegenkommen, einen entsprechenden Antrag vorzubereiten.

    Mit besten Grüßen aus Neunseenland,

    James Craig Yellow

    James Craig Yellow
    Aussenminister der Republik Neunseenland

  • Zitat

    (4) Ein bereits zugesprochene Reservierung kann durch Direktoriumsbeschluss in folgenden Fällen zurückgezogen werden:
    1. Wenn nach 30 Tagen keine kontinuierliche Aktivität im entsprechenden Staate zu beobachten ist
    2. Wenn nach 90 Tagen kein Antrag auf Eintragung gestellt wurde

    Da die Reservierung (noch) nicht durch Direktoriumsbeschluss aufgehoben wurde, ist sie weiterhin gültig. Von daher kann einfach ein Antrag auf Eintragung gestellt werden - auch da es keine feste 90-Tage-Frist für die Antragsstellung gibt, sondern "nur" die Bedingung einer gültigen Reservierung von 14 Tagen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (2. September 2009 um 23:41)

  • Werter Herr Yellow, mein Vorredner hat vollkommen Recht. Das Diektorium kann einen Reservierungsantrag zurückziehen, muss es aber nicht.

    Die 90-Tage-Frist ist ausschließlich eine Frist für den Eintritt dieser Möglichkeit. Sie ist keinesfalls eine Ausschlussfrist für einen Eintragungsantrag.

    Herr Vizedirektor und ich hätten uns im Fall Neunseenland auf alle Fälle vor einem Zurückziehen der Reservierung mit dem Land in Verbindung gesetzt, zumal man noch Aktivitäten erkennen kann.

    Wie Herr Belai richtig aufweist, könnte Neuseenland, so es weiterhin beabsichtigt auf der Karte der CartA eingetragen zu werden, einfach einen Eintragungsantrag stellen, welcher dann den regelgerechten Weg durch die Instanzen geht.

  • Werte Herren, ich bedanke mich für die Auskünfte.

    Ich werde versuchen schnellstmöglich einen Antrag vorzubereiten. Geben Sie mir bitte etwas Zeit.

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Geduld.

    Mit besten Grüßen aus Neunseenland,

    J.C. Yellow

    James Craig Yellow
    Aussenminister der Republik Neunseenland

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