Festlegung einer Standartkarte

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  • Antrag der Serviceleitung zur Festlegung der Standardkarte

    Die Serviceleitung beantragt, die Vollversammlung möge beschließen:

    1. Die Vollversammlung bestimmt gemäß § 8 Absatz 1 der Grundordnung die Equal-Earth-Projektion als flächentreue Standardprojektion für die Karte der CartA.

    2. Die Vollversammlung stimmt gemäß § 8 Absatz 2 der Grundordnung der nachfolgenden technischen Definition der Standardkarte zu:


    Technische Definition der Standardkarte

    Artikel 1: Standardprojektion

    (1) Die Standardprojektion der Karte der CartA ist die Equal-Earth-Projektion.

    (2) Sie ist eine flächentreue, pseudohylindrische Projektion zur zusammenhängenden Darstellung der gesamten Kartenfläche.

    (3) Die Größenverhältnisse der dargestellten Gebiete bleiben gewahrt. Formen und Entfernungen können projektionsbedingt verzerrt werden.


    Artikel 2: Ausrichtung und Gradnetz

    (1) Die Standardkarte ist nach Norden ausgerichtet. Der Äquator verläuft waagerecht durch die Kartenmitte.

    (2) Der Nullmeridian der CartA bildet den Mittelmeridian der Projektion.

    (3) Die Karte ist mit einem Netz aus Längen- und Breitengraden versehen, das Planquadrate mit einer Seitenlänge von jeweils 10 Grad bildet.


    Artikel 3: Technische Ausführung

    (1) Die Serviceleitung erstellt und pflegt die Standardkarte nach Maßgabe dieser Definition.

    (2) Sie bestimmt die Auflösung, die Dateiformate sowie die grafische Ausgestaltung der Karte und des Gradnetzes.

    (3) Die Standardkarte kann in unterschiedlichen Auflösungen und Dateiformaten veröffentlicht werden. Die dargestellten Küstenlinien, Grenzen, Eintragungen und Reservierungen müssen inhaltlich übereinstimmen.

    (4) Die Serviceleitung kann zusätzlich Karten in anderen Projektionen zur Verfügung stellen. Diese gelten als abgeleitete Darstellungen und berühren die Maßgeblichkeit der Standardkarte in Equal-Earth-Projektion nicht.


    Artikel 4: Inkrafttreten

    Diese Definition tritt mit ihrer Annahme durch die Vollversammlung in Kraft.

    Tin Velic
    Serviceleiter

  • Die bisher verwendete Wagner-Projektion hat sich in der praktischen Kartenarbeit als unnötig aufwendig erwiesen. Sie lässt sich mit gängigen Grafik- und Geoinformationsprogrammen nur eingeschränkt verarbeiten und erschwert insbesondere die Umprojektion und Nutzung zur bspw. Globusprojektion.

    Die Equal-Earth-Projektion ist demgegenüber eine moderne, flächentreue Weltkartenprojektion, die von verbreiteten Geoinformationssystemen unterstützt wird. Dadurch kann die Standardkarte einfacher umgerechnet und in unterschiedlichen Auflösungen und Formaten veröffentlicht werden.

    Die Umstellung soll die technische Kartenarbeit für u.a. Nerds vereinfachen, während sie ähnlich wie vorher aussieht.

    Tin Velic
    Serviceleiter

  • Voll dafür. Sollte die qkm pro pixel noch definiert werden? oder lassen wir da einfach die serviceleitung machen? per se ist ja egal, hauptsache die karte hat ein maß :D

    Berban Eklar
    Alter Mann und ehemaliger Kartenzeichner diverser Organisation in den 00er Jahren.

  • Ich würde die km² pro Pixel nicht mehr fest definieren, weil der Wert von der jeweiligen Auflösung der Kartendatei abhängt. Sonst könnte man die Karte nicht ohne Weiteres in verschiedenen Größen veröffentlichen.

    Festgelegt werden sollte aber weiterhin der grundsätzliche Flächenmaßstab der Kartenwelt. Die Serviceleitung kann diesen in der technischen Definition angeben und daraus für jede Auflösung die jeweilige Fläche pro Pixel berechnen. Hauptsache, Lage und tatsächliche Fläche der Gebiete bleiben unabhängig von der Ausgabedatei gleich.

    Tin Velic
    Serviceleiter

  • Ich denke auch, dass wir die Auflösung der Standardkarte nicht von Angabe km² pro Pixel vorgeben sollten. Eventuell könnte man noch ergänzen, dass mindestens eine Standarddatei im Vektorformat sein muss, damit niemand auf die Idee kommt, ein png mit 1x1 Px als Standardkarte zu verkaufen. :D

    1 Mal gelesen, zuletzt von dir! (Vor einem Moment)

  • Ich glaube es ging nur darum, dass auf einer Karte auch ein Maß steht, so dass sie ohne zusätzliche Dokumente oder Erklärungen funktioniert. Bei Nicht-Vektorkarten eben entsprechend über die 1qkm pro pixel.

    Berban Eklar
    Alter Mann und ehemaliger Kartenzeichner diverser Organisation in den 00er Jahren.

  • Sonst könnte man die Karte nicht ohne Weiteres in verschiedenen Größen veröffentlichen.

    Wieso das? Es geht hier doch nur darum, dass eine bestimmte Größe (die Standardkarte) vorhanden ist. Es spricht doch überhaupt nichts dagegen, zusätzliche Karten zu veröffentlichen. Das habt ihr ja in Artikel 3 (4) auch ausdrücklich festgehalten.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Mein Einwand bezog sich auf Artikel 3 Absatz 3, wonach die Standardkarte selbst in unterschiedlichen Auflösungen veröffentlicht werden kann. Dann gäbe es keinen einheitlichen Wert je Pixel.

    Jede Kartenfläche hat ja rund 510 Millionen km^2.

    Wenn ihr das gerne haben wollt, wäre es für mich kein Problem, auch einfach km^2 zu definieren... Auf einer Datei von 3600x1800px wären das dann 1 Pixel ≈ 91,78 km²

    Tin Velic
    Serviceleiter

  • Beitrag von Stuart Templeton (2. August 2026 um 15:15)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Ach ja, unsere Karte hat ja ne andere Auflösung!! :D (2. August 2026 um 15:16).
  • Ok, ja, wenn ich es nochmal genau lese, ist es im Text leicht anders als ich es verstanden hatte.

    Mein Gedanke war: Die Standardkarte ist genau definiert, mit Projektion, Auflösung/Maßstab usw. und bleibt auf Dauer gleich, und dann können optional noch zusätzliche Karten mit anderen Parametern veröffentlicht werden. Das würde die gleiche Projektion mit anderer Auflösung einschließen.

    Würde es Sinn ergeben, den Text entsprechend zu ändern?

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Ja! Was meinst du & die anderen hierzu?


    Antrag der Serviceleitung zur Festlegung der Standardkarte

    Die Serviceleitung beantragt, die Vollversammlung möge beschließen:

    1. Die Vollversammlung bestimmt gemäß § 8 Absatz 1 der Grundordnung die Equal-Earth-Projektion als flächentreue Standardprojektion für die Karte der CartA.

    2. Die Vollversammlung stimmt gemäß § 8 Absatz 2 der Grundordnung der folgenden technischen Definition der Standardkarte zu:


    Technische Definition der Standardkarte

    Artikel 1: Standardprojektion

    (1) Die Standardprojektion der Karte der CartA ist die Equal-Earth-Projektion.

    (2) Sie ist eine flächentreue, pseudohylindrische Projektion zur zusammenhängenden Darstellung der gesamten Kartenfläche.

    (3) Die Größenverhältnisse der dargestellten Gebiete bleiben gewahrt. Formen und Entfernungen können projektionsbedingt verzerrt dargestellt werden.


    Artikel 2: Ausrichtung und Gradnetz

    (1) Die Standardkarte ist nach Norden ausgerichtet. Der Äquator verläuft waagerecht durch die Kartenmitte.

    (2) Der Nullmeridian der CartA bildet den Mittelmeridian der Projektion.

    (3) Die Karte ist mit einem Netz aus Längen- und Breitengraden versehen, das Planquadrate mit einer Seitenlänge von jeweils 10 Grad bildet.


    Artikel 3: Auflösung und Maßstab

    (1) Die maßgebliche Standardkarte hat eine Auflösung von 3600 × 1752 Pixeln.

    (2) Die Kartenwelt entspricht hinsichtlich ihrer Größe der Erde.

    (3) Ein vollständig innerhalb der Kartenfläche liegender Pixel entspricht rund 91,8 km².


    Artikel 4: Technische Ausführung

    (1) Die Serviceleitung erstellt und pflegt die Standardkarte nach Maßgabe dieser Definition.

    (2) Sie bestimmt die Dateiformate sowie die grafische Ausgestaltung der Karte und des Gradnetzes.

    (3) Die Serviceleitung kann zusätzlich Karten in anderen Auflösungen, Dateiformaten oder Projektionen zur Verfügung stellen. Diese gelten als abgeleitete Darstellungen und berühren die Maßgeblichkeit der Standardkarte nicht.

    (4) Sämtliche Darstellungen müssen hinsichtlich der Küstenlinien, Grenzen, Eintragungen und Reservierungen inhaltlich mit der Standardkarte übereinstimmen.


    Artikel 5: Inkrafttreten

    Diese Definition tritt mit ihrer Annahme durch die Vollversammlung in Kraft.

    Tin Velic
    Serviceleiter

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