Schiedsverfahren zu laufenden Schiedsverfahren

  • Ach richtig, das Teil mit "ersatzweise" ist auch noch in der gleichen Frage drin. Ich würde gerne den ersten Teil ablehnen und der zweiten Alternativfassung zustimmen. Wie mache ich das jetzt?

    Und vor allem, wie interpretieren wir überhaupt irgendein Ergebnis? Das hat doch bei keinem Ausgang der Abstimmung irgendeine Aussagekraft, weil dann immer noch nicht geklärt ist, welcher Teil jetzt eigentlich angenommen bzw. abgelehnt wurde.

    Das ist genau das, was ich vermeiden wollte als ich darum gebeten habe, dass am Ende klar formuliert ist, worüber wir gerade abstimmen. :(

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Ich hätte erst den ersten Absatz abstimmen lassen und dann den Zweiten bei Ablehnung des Ersten.

    Dieses Problem sehe ich auch bei einigen der aktuellen GO-Anträge, manchen "Modulen" könnte ich zustimmen anderen nicht, lehne ich jetzt alles ab oder beiße ich in den Saurenapfel.

    Den Text kann man nur jetzt auch nicht mehr ändern, es bliebe nur die Umfrage zu annullieren und neu zu beginnen, auch wenn dies dann andere Probleme hervorrufen könnte.

  • Also ich erwarte mir schon eine gewisse Ernsthaftigkeit. Gried ist kein Antragsflüsterer, der erahnt was ihr eigentlich wollt. Es ist eine Bringschuld zu sagen über was GENAU abgestimmt werden soll und da ist mEn kein Platz für: "zuerst dann das, dann wenn das nicht geht das und dann vlt. noch das". Also bei allem Respekt, das führt doch das alles ad absurdum.

  • Sorry, ich kann es ja durchlaufen lassen und nochmal neu beginnen oder die Dinge im Text ergänzen oder als Beiträge darunter schreiben.

    Jetzt haben bereits Leute abgestimmt, da änderst du bitte nichts am Text. Wir ändern ja auch bei der Bundestagswahl nicht während des Wahlvorganges die Personen oder Parteien.

  • Also ich erwarte mir schon eine gewisse Ernsthaftigkeit. Gried ist kein Antragsflüsterer, der erahnt was ihr eigentlich wollt. Es ist eine Bringschuld zu sagen über was GENAU abgestimmt werden soll und da ist mEn kein Platz für: "zuerst dann das, dann wenn das nicht geht das und dann vlt. noch das". Also bei allem Respekt, das führt doch das alles ad absurdum.

    Nein, es steht da ganz genau was getan werden soll und es führt auch nichts ad absurdum. Es ist ein Auffangantrag. Klar können wir fünf mal über eine Lösung diskutieren, aber warum?

  • Ich habe nicht gesagt, dass ich den Text ändern würde. Ich schrieb von "ergänzen". Und damit meine ich die konkreten Zitate darunter.

    Meine Güte, du hältst bei einem Fehler auch die anderen gleich für komplett unfähig.

  • Nein, es steht da ganz genau was getan werden soll und es führt auch nichts ad absurdum. Es ist ein Auffangantrag. Klar können wir fünf mal über eine Lösung diskutieren, aber warum?

    Dein Ausgangsantrag ist einfach maximal unklar, da wirst du einfach ertragen müssen, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben.

  • Dein Ausgangsantrag ist einfach maximal unklar, da wirst du einfach ertragen müssen, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben.

    Thelma hat ihn ja während der Aussprache modifiziert und am Ende auch noch einmal klargestellt, wie sie ihn gerne abgestimmt haben möchte. Das ist nur ignoriert worden, womit wir über einen Text abstimmen, der gar nicht mehr der Antragstext ist.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • 1) Ist es halt ein sonderlicher Unfug so etwas per Schiedsverfahren und nicht GO-Änderung durchzubringen, wie glaub ich an verschiedener Stelle schon gesagt wurde.

    2) Für mich ist unklar, was eine 2te Abstimmung pullen heißt, wenn die erste fehlschlägt, die Geschäftsordnung sieht auch keine Kaskaden-Anträge vor mEn. Also ja bitte mit Fax.

  • 1) Ist es halt ein sonderlicher Unfug so etwas per Schiedsverfahren und nicht GO-Änderung durchzubringen, wie glaub ich an verschiedener Stelle schon gesagt wurde.

    2) Für mich ist unklar, was eine 2te Abstimmung pullen heißt, wenn die erste fehlschlägt, die Geschäftsordnung sieht auch keine Kaskaden-Anträge vor mEn. Also ja bitte mit Fax.

    Zu 1) es stellt einen vorläufigen Rechtsschutz da. Warum, was passiert denn, wenn der GO-Antrag scheitert? Bis dahin ist es eine Auslegung der VV und jede Aussage ist dann besser als keine.

    Zu 2) *schreibt ein Rezept über einen größeren Parteitag aus*



    PS: Die Bedeutung von "und" ist auch so unklar...

  • ad 1) Tut es nicht, weil ich auf jeden Fall ein Schiedsverfahren anstreben werde (sollte das durchgehen), dass Schiedsverfahren keine Regeln ändern oder auf Dauer interpretieren können, dafür muss man die GO ändern. Jedes Service-Team kann wieder eine eigene Entscheidung treffen und die kann dann wieder oder eben nicht wieder aufgehoben werden.

  • Ich habe nicht gesagt, dass ich den Text ändern würde. Ich schrieb von "ergänzen". Und damit meine ich die konkreten Zitate darunter.

    Meine Güte, du hältst bei einem Fehler auch die anderen gleich für komplett unfähig.

    Also legen wir neben den Wahlschein bei der Bundestagswahl eine Ergänzung, dass der Kandidat der A Partei eigentlich für die B Partei antritt, aber erst nach der Hälfte der Wahl.


    Wen halte ich für "unfähig"? :huh:

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