Beiträge von Sir Robert Wellesley

    Ich habe an anderer Stelle schon angeregt, dass man eine Art "Selbstanzeige" vorsehen könnte, mit der eine MN sich bei der CartA vorübergehend "inaktiv" melden kann.

    Näher ausgeführt: Diese MNs würden dann für einen (längeren) Zeitraum nicht gelöscht, aber wie eine Reservierung behandelt und auf der Karte als "inaktiv" gekennzeichnet. Wenn sich also eine MN findet, die für den Kartenplatz alle Voraussetzungen einschließlich mindestens 90 Tage durchgehender Aktivität erfüllt, dann kann der Kartenplatz ganz oder teilweise an diese neue MN vergeben werden.
    Es bliebe dann ein Risiko für die inaktiv gemeldete MN, aber eben kein Nachteil, wenn sich für den Kartenplatz niemand anderes interessiert.

    Ich finde aber, man muss dies ganz klar davon trennen, wie die CartA mit MNs umgeht, die eben nicht von sich aus sagen, dass sie aus Gründen inaktiv sind.

    Ohne eine auslegende Formulierung, was inkompatibel ist, werde ich den Antrag auch ablehnen müssen. Eine unbeschränkte Vetomacht durch die Hintertür einzuführen - und ich lese aus dem Beitrag meines Vorredners, dass es den Nachbarn überlassen sein soll, festzulegen, was sie stört - ist sicherlich der falsche Weg.

    Wo besteht denn Interpretationsspielraum, wenn die GO folgendes regelt:


    ABSCHNITT II - DIE VOLLVERSAMMLUNG
    § 2. Zusammensetzung.

    (7) Rederecht sowie, sofern nicht ausdrücklich durch diese Grundordnung anders bestimmt, Antragsrecht innerhalb der Vollversammlung genießen die Delegierten und die Mitglieder des Serviceteams.


    ABSCHNITT IV - SCHIEDSSACHEN
    § 7. Zuständigkeit.
    (1) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Bei Abstimmungen entscheidet die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit.


    Da steht ganz klar, dass jeder Delegierte das selbe Antragsrecht hat, soweit die Grundordnung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Irgendwelche sachlichen (Un-)Zuständigkeiten gibt es da offensichtlich nicht.


    Der Antrag hier ist also eigentlich überflüssig, da er nur bejaht werden kann. Eine Verneinung würde der von genügend Leuten abgelehnten Änderung der GO durch die Hintertür eines Schiedsverfahrens entsprechen.

    Ja, der nur entstanden ist, weil Cranberra sich in Dinge eingemischt hat, für die es sachlich nicht zuständig war. Und das ist keine Interpretation sondern Fakt außer du beweist mir, dass Cranberra bei der Teilung des Medianischen Imperiums in irgendeiner Weise eine sachliche Zuständigkeit hat.

    Blödsinn. Du argumentierst nur mit deiner persönlichen Meinung. Nicht aber mit Fakten und dem, was in der Grundordnung steht.

    Noch einmal für das Protokoll: Wenn eine solche Beschränkung in der GO nirgendwo steht, dann ist auch kein Delegierter davon ausgeschlossen, ein Schiedsverfahren zu beantragen, das die subjektive Auslegung der GO durch den Teamleiter zum Gegenstand hat.

    Die Anmerkung bei Absatz 3 verstehe ich einfach nicht muss ich zugeben. Wäre es nicht egal, wenn ein Veto eingelegt wird und das Service-Team nicht abschließt, weil ja dann die fragliche Änderung nie zustande kommt?

    Ich versuche es an einem Beispiel:

    1. Beantragt wird eine Gebietsvergrößerung durch Staat x.
    2. Staat y liegt nach der svg-Karte mit einem Pixel auf dem Rand des Planquadrats, das für ein Veto ausreicht und legt ein gut begründetes Veto ein. Das Veto wird zurückgewiesen, weil es nicht eindeutig ist, ob der Staat auf der unskalierten Gesamtkarte im Planquadrat liegt.
    3. Staat z liegt eindeutig im Vetobereich und legt ein Veto ein mit der Begründung, die sich im Kern darauf bezieht, dass jemand in Staat x gelbe Simpsons-Avatare nutzt und das nicht zur Ausgestaltung von Staat z passt.

    Das Serviceteam weist die Vetos zu 2 und 3 zurück, wartet aber die 14 Tage Vetofrist ab, bevor es das Gebietsänderungsverfahren abschließt. Die Staaten y und z müssen das Verfahren abwarten, obwohl ihr Veto möglicherweise zurecht eingelegt worden ist. Warum sollten die Staaten y und z abwarten müssen, bis das Verfahren abgeschlossen, ehe sie ein Schiedsverfahren einleiten können? Eine Formulierung, die auch laufende Anträge einbezieht, wäre daher sinniger. Und sie würde auch nicht weh tun.

    Da nirgendwo in der aktuellen GO steht, wer ein Schiedsverfahren beantragen kann (und dann am ehesten die Herleitung von Botherfield aus der alten Fassung der GO greifen müsste), wäre der Beschluss dieses Antrages im Schiedsverfahren auch nicht unrechtmäßig. Es ist etwas anderes, wenn man die aktuelle GO ohne ausdrückliche Regelung so auslegt, wie es das Serviceteam gemacht hat. Das kann im Gegensatz zu einem Beschluss der VV in der Schiedssache nur als Privatmeinung gelten.

    Wenn die GO geändert wird, dann gilt diese Änderung für künftige Fälle und der Schiedsspruch hier wäre obsolet, da er sich auf eine andere Fassung der GO bezieht.

    Ich sehe da kein Problem und wenn, dann ist es mit ein wenig Hausverstand zu lösen.

    Nach sorgfältiger Überlegung kann ich nichts finden, was gegen diesen Antrag spricht.

    Dann sollten wir besser jedes Aktivitätskriterium aufgeben. Ganz neue Staaten, die sich nicht abspalten können, sind so erheblich im Nachteil. Als einzig verbliebene Kartenorganisation können wir uns Elitarimus dieser Art nicht erlauben.

    Ich wäre zwar lieber für das Gegenteil, nämlich für einen einheitlichen Maßstab auf dem gegenwärtigen Niveau (90 Tage kontinuierliche Aktivität als "Staat"), aber das scheint weniger Zuspruch zu finden als ich gedacht habe.

    In letzter Konsequenz bedeutet der aktuelle Vorschlag aber auch: Die Anzahl der Delegierten kann sich stark vermehren. Denn nicht nur wird die vorhandene Kartenfläche anders verteilt, sondern jede eingetragene MN (die nicht in einem Forenverbuns ist) hat aus eigenem Recht den Anspruch auf einen Delegierten.