Folgender Antrag steht zur Debatte:
ZitatAntragsteller: Yaashur al-banabi
Gegenstand: Änderung der Grundordnung
Die bisherige Grundordnung sieht seltsamerweise eine zeitnahe Prüfung von einer Zeitspanne vor, die viel zu ungefähr ist, als dass sie in irgendeiner Weise mit den Fristen, die sich üblicherweise in der Grundordnung befinden, übereinstimmt. Zudem hat sich das Serviceteam in einer internen Diskussion dafür ausgesprochen, Reservierungen zu belassen, solange sie den Platz nicht blockieren, auch wenn der Reservierungsstatus über die Fristsetzung geht. Das ist mit Sicherheit nicht regelkonform, daher soll diese Reform dabei helfen.
Sieht man sich das Original an, so wird klar, dass die Reservierung bereits mit einer fehlgeschlagenen Eintragung(§11(5)1.) und der vorgenannten Zeitspanne nach Prüfung durch das Serviceteam nach §11(6) endet. Soweit ich es nachvollziehen kann, wurde §11(6) nie angewendet, da kein Direktorium eine Pflicht darin sah, wenn sowieso die Reservierung an eine Zeitspanne gebunden ist.
Im Sinne der abnehmenden Aktivität im Allgemeinen und der bekannten Aktivitätsprobleme eingetragener Staaten erscheint es fairer, die vom Serviceteam beschlossene Dauerreservierung auch als dauerhaften Fakt festzuschreiben. Mit dem Wegfall des automatischen Erlöschen der Reservierung besteht nun in jedem Fall die Pflicht für das Serviceteam, die Reservierungen regelmäßig zu überprüfen. Wir können die Zeitspanne auch gerne auf einen anderen Zeitraum festlegen, so dies gewünscht ist.