Könntest du den Text der Verwarnung hier bitte bereitstellen? @Josip Olic
Beiträge von Lukas Landerberg
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das schlimmste ist mybb, ich hasse diese Scheiße abgrundtief
Du hast wohl noch nie ein phpbb gesehen...
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"Die Zusammenarbeit mit Projekten die gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, oder die Verfassung der Republik Österreich verstoßen, ist nicht gestattet"
Sinnvollerweise müssten es wohl die Gesetze sein, nicht die Verfassungen. Und warum das ein Problem sein könnte, habe ich ja schon beschrieben: Das Risiko, erst ab dieser Stufe einschreiten zu können, wird vernünftigerweise niemand übernehmen wollen.
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Wenn ich eine solche Klausel schreiben müßte, würde ich erst mal sagen, daß was strafbar ist nicht geht (ob man jetzt auf das deutsche Recht abstellt oder eine vergleichende Zusammenschau der deutschsprachigen Länder will ich jetzt mich nicht festlegen).
Dann aber vielleicht: Sind nach objektiven Gesichtspunkten undifferenzierte klischeehaft-negative Darstellungen von ethnisch, rassisch, religiös, sozial etc. bestimmten Gruppe als Ganzes für die Simulation bildbestimmend bzw dominieren diese bei einzelnen Teilnehmern und werden durch die Leitung geduldet, so ist das Mitglied drauf hinzuweisen, daß das beanstandete Verhalten unverzüglich abzustellen bzw. zu unterbinden ist.
Darüberhinaus eine Liste von Simulationen, die zu unterbleiben hat, weil sie zu heikel sind, etwa Völkermord zuallermindest im Rollenspiel (eher überhaupt nicht), Vernichtungslager zuallermindest im Rollenspiel (eher überhaupt nicht), exzessive bildhafte Gewalthandlungen etc.
Bei Nichtbeachtung der Auflage folgen dann eben Konsequenzen: Verwarnung, Suspendierung, Ausschluß etc.
Dann wären wir wieder bei großer Komplexität für eine Regelung, die es hoffentlich nicht oft brauchen würde.
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Das mache ich daran fest, weil der Kartenrat nicht gewählt
§ 4 Absatz 5 des Entwurfes: "Die Mitglieder des Kartenrats werden durch die Vollversammlung gewählt." Festgelegt (ebenfalls durch die Vollversammlung übrigens, sodass der unterstellte Unterschied zur Wahl mir aus der Formulierung nicht ersichtlich wäre) wird die "Anzahl von Personen", die Mitglieder des Kartenrates sind.
Abwahl nicht möglich ist
Dann wäre es doch naheliegend, die Möglichkeit zur Abwahl in die Diskussion einzubringen.
quasi keine Ausführbestimmungen gibt, wie es sie momentan für das Serviceteam gibt, welches anhand eines klaren Regelwerkes zu entscheiden hat, ob eine MN die Vorrausetzungen für die CartA erfüllt, oder nicht. So haben alle Seiten Sicherheit
Das Regelwerk ist aber auch recht komplex geworden und die Verfahren für die vorhandene Anzahl an Mitspielern und Projekten nicht mehr unbedingt passend. Es wäre doch auch für dich ein Gewinn, Masowien-Baltonien und Wiedemünde auf der Karte zu haben, wenn doch mit ihnen (wenigstens gelegentlich) gespielt wird.
Dass es Potenzial für eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Kartenraumes bzw. dessen einfachere Anpassung gibt, zeigen doch solche (Neben-)Projekte, von denen es in Astor oder der Forenunion (Dreibürgen/Nordhanar) noch weitere gibt.
Wenn die CartA eine Einheitskarte sein will, wäre die Einbindung dieser MNs doch ein logischer Schritt.
Edit: Gleiches für "Karteileichen": Wenn der Platz nicht gebraucht wird, gibt es immer noch Nachbarstaaten oder sonstige Partner, die auf diese Staaten Bezug nehmen.
Etwas weiter abseits des Mainstreams: Ich könnte mir persönlich etwa auch gut vorstellen, dass im Rahmen dem Projektverantwortlichen die Möglichkeit gegeben wird, der Weitergabe des Projekts zuzustimmen (ggf. unter Vorbehalten/Einschränkungen - z.B. nur der Name/die Grundidee, nicht alle Inhalte) und so das historische Erbe der MNs zu pflegen.das Schiedsgericht wieder einzuführen, anstatt mehr auf Willkür zu setzen
Das finde ich persönlich nicht sinnvoll: Es würde dann auch wieder recht kompliziertere Verfahren schaffen und Aufwand erfordern. So viele Aktive haben wir nicht mehr, dass man nicht entweder untereinander ins Gespräch kommen kann (ggf. mit einem Mediator der Wahl) oder letztendlich die Mehrheitsentscheidung heranziehen kann.
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Was ist unmittelbare Nachbarschaft? Nur angrenzend, also im Falle von Lagow Nordhanar und Andro (die etwas gegen mich haben)? Oder wie bisher auch 3B und Terekistan?
Betroffen ist, wer seine Betroffenheit begründet darlegt - es ist bewusst nicht mehr auf Planquadrate abgestellt, weil das doch eher holzschnittartig war (kleiner Zipfel ragt über etc.).
Wenn der Vollversammlung die Entscheidungen des Kartenrates zu weit/nicht weit genug gehen oder man doch wieder mehr Details haben will, kann man immer noch eine Grundsatzentscheidung dazu treffen. Erst einmal geht die Idee des Entwurfes davon aus, dass man auch mit "Common Sense" ohne dutzende Einzelregelungen in der Grundordnung auskommt.
Die bisherige Handhabung kann der Kartenrat ja erst einmal als Orientierung nutzen (siehe § 11 Absatz 3 Nr. 3 des Entwurfes: "bestehende Prozesse, Ressourcen und Erfahrungen sollen genutzt und verbessert werden").
Ich halte von der Änderung ja sowieso nichts, weil der Kartenrat nichts als eine Diktatur auf Zeit ist,
Das machst du daran fest, dass eine flexiblere Handhabung von Verfahren möglich würde oder was ist aus deiner Sicht der so wesentliche Unterschied zum Serviceteam?
und Karteileichen nicht mehr entfernt werden können
Das wiederum ist ja eine sehr bewusste Entscheidung des Vorschlages. Dazu dürfte es am Ende zwei Lager geben, was man vielleicht auch mit einem Änderungsantrag klären könnte. Dann entscheidet die Mehrheit über dieses Detail in die eine oder andere Richtung.
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Okay, also ist kein Post den ich jemals verfasst habe qualifiziert? Weil die Gespräche so auch in Bergen auf dem Flughafen hatten stattfinden können? Oder verstehe ich dich falsch? Du hättest doch explizit einen Ausgestaltungspost verlinkt.
Er meint den ersten/oberen Link, nicht den Ausgestaltungslink zu Lakar, schätze ich.
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Sie regelt übrigens auch nicht, welche Staaten betroffen sind, hier wird im Endeffekt die gesamte Funktion der CartA zerlegt
Die Klarstellung "Betroffene Staaten, insbesondere in unmittelbarer Nachbarschaft des Gebietes, können" habe ich selbst eingefügt, weil ich mit einem derartigen Einwand rechnete, nachdem wir angrenzende Planquadrate bisher gewohnt sind.
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Ich spreche natürlich vom Veto wegen Inkompatibilität der angedachten Ausgestaltungen.
Die Formulierung lautet:"Betroffene Staaten, insbesondere in unmittelbarer Nachbarschaft des Gebietes, können gegen Kartenentscheidungen begründete Einwände erheben."
Sie regelt nicht, welche Art diese Einwände sein müssen. Mit anderen Worten: Ob es nun um Ausgestaltung, Geografie oder andere Gründe geht, alles kann angeführt werden. So war jedenfalls mein Verständnis. Man kann das sicher noch näher präzisieren, die Nachbarstaaten sind ja zwischenzeitlich auch ausdrücklich erwähnt.
Ich spreche, was den letzten Fall angeht nicht vom SimOn, sondern vom SimOff, wir haben ja schon echte Monarchisten in den MNs gehabt, wir hatten sogar schon mal einen adligen Luxemburger in unseren Reihen, der ganz sicher echter Monarchist war und nicht nur so tat.
Auch Monarchismus an sich ist keine "verfassungsfeindliche" Einstellung. Die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zugunsten einer Monarchie in Deutschland wäre es vielleicht, aber derartige Bestrebungen werden sicher nicht in (zwischenzeitlich ohnehin weitgehend durch Discord ersetzten) RL-Diskussionen in CartA- oder Projektforen ernsthaft vorangetrieben.
Kann ich mir grade nicht vorstellen, denn das ist alles andere als ausgefeilt.
Von mir stammen die Kommentare, die zu dieser Fassung führten. Das ist mehr ein Schnellschuss gewesen gestern Nachmittag und ich habe mich in Form und Ziel an dem orientiert, was schon da war, aber ich sehe diese Regelung in § 12 als weit weniger problematisch, als du sie hier einschätzt - einmal abgesehen von der eingefügten Klarstellung, dass die Simulation an sich nicht der Maßstab sein sollte. Am Ende ist es natürlich eine Frage der Anwendung.
Warum? Wir könnten jetzt lange darüber diskutieren, durch welchen Maßstab man "extremistisches, menschenfeindliches oder verfassungsfeindliches
Gedankengut" bzw. "Ideologien, die auf rassischer, ethnischer oder religiöser Überlegenheit, autoritärer Gewaltverherrlichung oder der Leugnung grundlegender Menschenrechte" im SimOff/RL-Kontext ersetzt.
Diese Diskussion halte ich aber nicht für sonderlich zielführend, weil wir uns dann erst recht in ideologische Debatten jenseits dieser Fallgruppen (die mit §§ 130 und 131 des deutschen StGB ja auch strafrechtlich relevant werden könnten) begeben.Man könnte die Formulierung auch allgemeiner halten, aber dann wird das wieder als (zusätzliche) Unsicherheit im Verständnis verstanden. Nur auf strafrechtlich relevante Inhalte zu verweisen, kann die Lösung auch nicht sein, denn gerade bei diesen Delikten ist das gar nicht so einfach zu bestimmen und Bauchschmerzen bei der Community bzw. Verantwortlichen dürfte im Zweifel vorher bereits anfangen. Wir haben diese Diskussionen wiederholt zu Sanktionen erlebt.
Wenn du jetzt vor diesem Hintergrund eine Art "Extremismusklausel" schreiben müsstest, würde die sicher von anderen Anwesenden als nicht ausreichend oder zu spezifisch (einen Genozid nicht simulieren zu wollen ist ja etwas anderes als den Umgang mit indigenen Völkern in der Geschichte der VL-USA grob an realen Gegebenheiten zu orientieren) empfunden werden.
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Der einzelne Mitgliedsstaat hat kein vetorecht mehr und es gibt auch keine Regeln mehr, wann er einzutragen ist, unter welchen Bedingungen gelöscht werden kann usw.
Da solltest du noch einmal nachlesen. Ich lese ein Veto-Recht in § 9 Absatz 1 des Vorschlages, Löschbedingungen in § 10 (= auf ein Minimum reduziert, damit nicht weiße Flächen ohne Not entstehen) und Eintragungsbedingungen in § 7 und § 8 Absatz 3 (ebenfalls auf ein Minimum reduziert).
Ich bin immer noch dafür Aktivitätsanforderung an die Fläche auf der CartA zu knüpfen und als Aktivität nur gehaltvolle Posts mit klarem Bezug zur Ausgestaltung des jeweiligen Landes zuzulassen.
Die Frage ist doch, was Aktivitätsregeln bringen. Es ist doch (schon seit Jahren) nicht so, dass eine Konkurrenz um Kartenplätze besteht und wir realistischerweise auch keine Änderung erwarten, oder übersehe ich da etwas?
Es ist am Ende die Frage, ob weiße Flecken besser sind als nicht durchgehend/nicht mehr aktiv bespielte Projekte, die aber von anderen eingebunden worden sind oder auch Ausgestaltungsstaaten (NPCs).
Für die Wahlen sind keine Verfahre, keine Fristen bestimmt, alles läuft nach der Willkür des obersten Sowjets.
Das sollte man definitiv noch angehen, aber im Grunde wäre es auch via § 3 Absatz 4 eine Frage für die Vollversammlung, dazu nähere Festlegungen zu treffen. Eine reine Willkür würde den in § 11 niedergelegten Grundsätzen m.E. aber klar widersprechen.
In gewissem Maße hat das sicher sein Recht, wenn irgendwo etwa Völkermord, Nationalsozialismus und Entmenschlichung oder das Erschießen von Kapitalisten/Andersgläubigen etc. propagiert würden und ähnliche Dinge, wenn da behauptet würde Menschen hätten wegen ihrer (vermeintlichen) Erbanlagen kein Recht auf Leben usw. Auch SimOn wäre ein plumpes "Rollenspiel Vernichtungslager" ganz sicher nicht tragbar.
Aber schon daß nichts "verfassungsfeindliches" geschrieben werden dürfe, ist problematisch, wenn jemand die Monarchie befürwortet ist das in der Bundesrepublik verfassungsfeindlich, in Luxemburg nicht, ja im Gegenteil. Welche Verfassung soll da überhaupt maßgeblich sein? Sollen da juristische Kommentare gelesen werden, sollen mögliche Deutschamerikaner alles dürfen, weil ihre Verfassung es ihnen erlaubt?
Ich glaube, dein Verständnis von "verfassungsfeindlichen" Inhalten ist etwas schief. Ausweislich des Impressums des CartA-Forums ist der verantwortliche Hoster/Admin in Deutschland beheimatet. Das dürfte für (fast) alle Foren der Mitglieds-MNs ebenso gelten, alternativ eben Österreich. Dementsprechend gilt deutsches/österreichisches Recht für unsere Simulationen, ob wir das nun wollen oder nicht.
Hypothetische Verweise auf Mitspieler mit US-Staatsbürgerschaft ändern nichts daran, dass die im ersten Absatz des Zitats genannten Fallgruppen nach diesem RL-Recht strafrechtlich jedenfalls dann problematisch werden, wenn sie als Verherrlichung oder Gewaltdarstellung Straf- oder Jugendschutzgesetze verletzen. Diese Grenze muss auch die CartA aus Gründen des Schutzes derjenigen im Auge behalten, die im RL für Inhalte einstehen.
Die Idee, dass das Bespielen einer fiktiven(!) Monarchie/Republik in irgendeiner Weise in einem RL-Staat problematisch sein könnte, ist allerdings absurd.
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Liebes Service-Team,
hiermit beantrage ich als Delegierter Andros folgende Änderung der Eintragung auf Grundlage von § 13 der Grundordnung:
Voller Name der Nation: Androische Föderation
Kurzname: Andro
Kürzel: AND
Portal (Webseite+Forum): https://andro.mikronation.de/wordpress/ und https://andro.mnprojekte.net/forum/E-Mail-Adresse des Ansprechpartners: mnlanderberg@gmail.com
Die Andro beantragt die Eintragung des Sørvind-Archipels, Vetoberechtigte gibt es nicht. Die Ausgestaltung findet sich hier.
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Veto-Verzicht auch für Andro.
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Andro beantragt die Verzeichnung eines Ausgestaltungsstaates:
- Name: Volksrepublik Molillo
- Kurzform: Molillo
- Link zum Konzept / Forum: https://andro.mnprojekte.net/forum/forumdisplay.php?fid=41
- Kartenausschnitt:
- Information an die Anrainer: Albernia, Gran Novara
- Einbindung durch Dritte: Nach Rücksprache bzw. Hinweis in Andro könnten auch andere Staaten Molillo nutzen. Insbesondere für die Sozialismus-Sim wären Anknüpfungspunkte natürlich gegeben.
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Andro hat nach diversen technischen Problemen mit dem aus dem WBB3 importierten MyBB einen neuen Aufsatz gewagt - es ist jetzt unter https://andro.mnprojekte.net/forum/index.php zu erreichen.
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Ich melde mich hiermit als neuer Delegierter Andros.
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Dann verstehe ich schlicht die Frage nicht, was es konkret außer der Streifen bedeuten solle.
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Es bedeutet das was Patrick oben schrieb (§ 16 Absatz 5 der Grundordnung der CartA
Zudem weise ich darauf hin, dass eine erneute Feststellung der Inaktivität innerhalb der nächsten 90 Tage zur sofortigen Löschung ohne weitere Widerspruchsfrist führen würde.
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Bitte?
Webseiten sind unverzichtbar im Onlinemarketing. Als Informationsquelle, als Vermittler von Glaubwürdigkeit, Kontrolle über die Marke... Und sie sind ganz entscheidend für SEO. Soziale Netzwerke und Plattformen können ergänzen, aber Webseiten sind das Herzstück der digitalen Präsenz und des Marketings.Das mag für Unternehmen und Vereine stimmen, die auf einer Webseite ihr Angebot darstellen können, gerade weil sie gesucht werden. Aber auch in diesen Bereichen hat die Bedeutung sich verändert, inzwischen geht der Trend ja zur persönlichen Ansprache über Messenger/Social Media.
Es stimmt (meines Erachtens) eben nicht für Freizeit-Projekte der Art, wie es die MNs nun einmal sind. Es käme ja auch niemand auf die Idee, Supermarkt-mäßig wöchentliche Flugblätter zu verteilen.