Das Direktorium hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku festgestellt.
Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Téngóku erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Donnerstag, den 30.08.2012 14:48 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!