Tengoku

  • Das Direktorium hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität des Téngóku Kyówakoku festgestellt.

    Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Téngóku erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Donnerstag, den 30.08.2012 14:48 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich stelle damit fest, dass der Löschung regelwerksgerecht von Seiten des betreffenen Staates bzw. dessen Delegierten widersprochen wurde. Die Kennzeichung Téngókus als inaktiv wird entsprechend aufgehoben.

    Mit dem Hinweis darauf, dass gem. § 19 Abs. 5 GO eine sofortige Löschung erfolgt, sollte innerhalb von 90 Tagen nach Widerspruch erneut die Inaktivität aufgrund des Umstandes, dass im Forum des betreffenden Staates seit mehr als 30 Tagen kein (interner) Beitrag mehr verfasst wurde, festgestellt werden - wobei die Zählung der Tage mit dem Zeitpunkt des Widerspruches beginnt -, ist dieses Verfahren geschlossen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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