Anträge an die Vollversammlung

  • Antragsteller: De Rossi, Giuseppe
    Antragsgegenstand: Gesprächsangebot an die OIK mit dem Vorschlag eine Fusion zu erörtern, grobe Festlegung von Kriterien für eine Fusion, Wahl einer Delegation aus der Mitte der Delegierten zur Entsendung zu eventuellen Sondierungsgesprächen

    Nähere Ausführungen folgen im entsprechenden Thread.

  • Antragsteller: Andreas Blumbach
    Antragsgegenstand: Internationale Kommunikation

    1. Die CartA führt internationale Vorwahlen ein und bestimmt diese. Die Länge der internationalen Vorwahl soll sich an der Bevölkerungsgröße des Landes orientieren. Das CartA-Direktorium vergibt die internationalen Vorwahlen.
    2. Jeder Mitgliedsstaat der CartA erhält eine aus zwei Buchstaben bestehende Top-Level-Domain.
    3. Aktuelle Mitgliedsstaaten sollen beim Direktorium eine aus zwei Buchstaben bestehende Top-Level-Domain beantragen.
    3. Neue Mitgliedsstaaten sollen im Antrag eine aus zwei Buchstaben bestehende Top-Level-Domain nennen. Dazu wird die Grundordnung folgendermaßen geändert: §14 Abs. 2 Punkt 8 GrundO wird mit folgendem Text eingeführt: „eine aus zwei Buchstaben bestehende Top-Level-Domain.“

  • Ich beantrage eine Änderung der Grundordnung, die Änderungen fett markiert im Anhang.

  • Antragsteller: Denne Ziang Belai (Direktor/Delegierter Chinopiens)
    Antragsgegenstand: Besetzung des Schiedsgerichts / Losverfahren

    1. Änderung des Losverfahrens zur Besetzung der Schöffen in einem dreistufigen System zu einem einstufigen, um Zeit zu sparen;
    2. Diskussion darüber, ob es aufgrund des Arbeitsaufwandes des Schiedsgerichtes (ganze zwei Anträge seitdem die CartA existiert) wirklich notwendig ist, dass der Richter kein weiteres Amt innerhaben darf.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Antragsteller: Carson Theophrast McSniff (Delegierter Victoriens)
    Antragsgegenstand: Verlängerung des Reservierungsbeantragungsvorgangs bis zur eindeutigen Entscheidung des Direktoriums


    Geschätzte Deligierte,

    es ist wiederholt vorgekommen, dass Reservierungsanträge allein deshalb als abgelehnt gelten mussten, weil die Direktoren keine Zeit fanden, die Anträge fristgerecht zu bearbeiten oder weil sie sich aus verschiedenen Gründern Ausserstande sahen, eine Entscheidung für oder gegen den jeweiligen Antrag zu fällen.

    Daher stelle ich den Antrag auf folgende Änderung der GO:

    §14 (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Ja- oder Nein-Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) erfüllt ist.
    Die Bearbeitung des Reservierungsantrags endet erst, wenn das Direktorium eine Entscheidung für oder gegen den Antrag gefällt hat.

  • In meiner Funktion als Delegierter des Medianischen Imperium stelle ich folgenden Antrag:

    Gemäß:

    Zitat

    § 7. Wahl, Amtsenthebung.

    (3) Ein Mitglied des Direktoriums kann des Amtes enthoben werden, wenn
    auf Initiative eines Mitgliedes der Vollversammlung gleichzeitig mit der
    Abwahl des Amtsinhabers ein durch den Antragsteller Vorgeschlagener mit
    absoluter Mehrheit der Vollversammlung (mehr als die Hälfte der
    Gesamtzahl der Delegierten) gewählt wird.

    Stelle ich einen Antrag auf Amtsenthebung gegenüber dem momentan amtierenden Vizedirektor der Kartenanträge.

  • Antragsteller: Janislav Pietarow
    Gegenstand: Änderung von §13. (4) der Grundordnung

    Zitat

    (4) Das Direktorium entscheidet mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über eine Reservierung. Grundlage für die Entscheidung ist die Einschätzung, ob ein folgender Eintragungsantrag Aussicht auf Erfolg haben wird, sowie die Feststellung, dass die Voraussetzung gem. § 13 (2) erfüllt ist.

    Begründung: §13. (1) 1.-5. sowie (2)-(4) und §14. (1)-(3) regeln die Reservierungskriterien schon ausführlich und in einer sachlich, objektiven Art. Die "Einschätzung" ob eine Reservierung Erfolg auf eine Eintragung hat, ist an dieser Stelle sowohl verfrüht, als auch äußerst kritisch gegenüber einer neuen bzw. jungen Mikronation.
    Insofern keine objektivere Möglichkeit gefunden wird, sollte die derzeitige Vorgehensweise der "Einschätzung" gestrichen werden.


    und


    Gegenstand: Änderung von Abschnitt IV §6. der GO

    ABSCHNITT IV - DAS DIREKTORIUM
    § 6. Zusammensetzung.
    (1) Das Direktorium besteht aus:
    1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und der Aufnahmekommission leitet;
    2. dem Vizedirektor, der Kartenanträge bearbeitet und an die entsprechenden Entscheidungsträger weiterleitet;
    3. dem Direktor für Kartographie, der die Karte erstellt und pflegt.
    (2) Die Mitglieder des Direktoriums können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren und vertreten sich gegenseitig.
    (3) Der Direktor kann einzelne Aufgaben an Delegierte der CartA übertragen und sie zu HiWis ernennen, insofern dies notwendig wird. Die VV kann der Ernennung eines HiWis mit der einfachen Mehrheit widersprechen.
    (4) Die VV kann einen der Delegierten zum Leiter der VV mit einfacher Mehrheit wählen, insofern die Notwendigkeit besteht, den Direktor von dieser Aufgabe zu entlasten.

  • Antragsteller: Jade Thrace
    Gegenstand: Ändern der Grundordnung

    Ändern von
    § 9. Das Schiedsgericht besteht aus der Vollversammlung der CartA.

    - Streichen von allen restlichen Abschnitten des § 9.

    Ändern von § 10

    § 10. Aufgaben.
    (1) Das Schiedsgericht überwacht die Einhaltung dieser Grundordnung. Es entscheidet verbindlich und unwiderruflich über
    1. das formal korrekte Zustandekommen von Beschlüssen und Entscheidungen des Direktoriums und seiner Mitglieder und der Aufnahmekommission gemäß der Grundordnung und eventueller Geschäftsordnungen,
    2. die Vereinbarkeit von Beschlüssen und Entscheidungen des Direktoriums, seiner Mitglieder und der Aufnahmekommission mit der Grundordnung,
    3. die Auslegung der Grundordnung im Falle von Streitigkeiten zwischen den verschiedenen Organen der CartA.
    (2) Jeder Delegierte kann das Schiedsgericht anrufen, wenn er die Grundordnung verletzt sieht.
    (3) Das Schiedsgericht trifft seine Entscheidung anschließend mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    (4) Dem Schiedsgerichtsverfahren kann durch die Vollversammlung ein spezieller Ablauf vorgegeben werden.

  • Antragsteller: Yaashur al-banabi

    Gegenstand: Ändern der Grundordnung


    *

    Zitat

    § 4. Zusammensetzung.
    (1) Die Aufnahmekommission besteht aus dem Direktorium der CartA sowie einem Delegierten der Mitgliedsstaaten.
    (2) Das Mitglied der Aufnahmekommission, die nicht dem Direktorium entstammen, werden im Rotationsverfahren bei jedem Antrag neu eingesetzt.
    (3) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch anhand des Anfangsbuchstabens des Kurznamens des Mitgliedstaates gemäß § 14 (2) Ziffer 2 verzeichnet sind; Mitgliedsstaaten, welche gemäß § 2 (2) aufgrund eines Forenverbundes einen gemeinsamen Delegierten entsenden, gelten in dieser Liste als ein gemeinsamer Mitgliedsstaat, der anhand des Anfangsbuchstabens des Kurznamens desjenigen Mitgliedstaates gemäß § 14 (2) Ziffer 2, welcher in der alphabetischen Reihenfolge weiter vorne steht, innerhalb der Liste verzeichnet wird. Ein Delegierter wird in der Rotation übergangen, wenn er dem Direktorium angehört. Ist die Liste erschöpft, beginnt sie von vorn.

    * [quote]§ 6. Zusammensetzung.

    (1) Das Direktorium besteht aus:

    1. dem Direktor, der dem Direktorium vorsteht, das Forum administriert
    und Aussprachen, Wahlen und Abstimmungen der Vollversammlung und der
    Aufnahmekommission leitet, der Kartenanträge bearbeitet und an die entsprechenden Entscheidungsträger weiterleitet;

    2. dem Direktor für Kartographie, der die Karte erstellt und pflegt.

    (2) Die Mitglieder des Direktoriums können ihre Kompetenzen untereinander temporär delegieren und vertreten sich gegenseitig.{/quote]

    * §9+10 werden gelöscht, die folgenden Paragraphen werden entsprechend angepasst.

    * Die Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes wird entsprechend aufgehoben.

    * Änderung des Bewertungsbogens:

  • Antragsteller: De Rossi, Giuseppe
    Antragsgegenstand: CartA-Reform 2016

    Zitat

    § 4. Zusammensetzung.
    gestrichen


    § 5. Aufgaben.
    -gestrichen-

    Zitat

    ABSCHNITT V - SCHIEDSSACHEN

    § 9. Zuständigkeit.
    (1) Schiedssachen werden innerhalb der Vollversammlung diskutiert. Bei Abstimmungen entscheidet die Vollversammlung mit einfacher Mehrheit.

    § 10. Aufgaben.
    -gestrichen-


    Weiter:
    (I.) Die Geschäftsordnung des Schiedsgerichtes wird außer Kraft gesetzt.
    (II.) Die Geschäftsordnung der Bewertungskommission wird außer Kraft gesetzt.
    (III.) Der Bewertungsbogen wird außer Kraft gesetzt.

    (IV.) Die CartA entwickelt ein Serviceangebot für ihre Mitglieder zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität. Dieses Qualitätsmanagement ist freiwillig und als Beratungs- und Unterstützungsangebot zu konzipieren. Nach erfolgreichen Erst- und Wiederholungsaudits sind entsprechende Siegel zu vergeben. Das Qualitätsmanagement ist ein von den Abläufen und Strukturen der CartA unabhängiges Angebot und hat keine Auswirkungen auf Reservierung, Eintragung und Status einer Nation.

  • Antragsteller: Yaashur al-banabi
    Gegenstand: Änderung der Grundordnung

  • Antragsteller: Gaspard Monge, Empire Outremer
    Gegenstand: Konkretisierung des § 13 (1) Ziff. 6 GO gemäß dem Vorschlag von Lord Reis


    Ich plädiere daher für eine Abänderung des § 13 (1) Ziff. 6 GO zu folgendem Wortlaut:
    "6. Eine solche Änderungen der Eintragung ist nur einmal innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Ersteintragung oder der letzten Änderung zulässig."

  • Antragsteller: Gaspard Monge, Empire Outremer
    Gegenstand: Schiedssache zu § 13 (1) Ziff.6 GO

    Die Vollversammlung möge gemäß ihrer Zuständigkeit in Schiedssachen laut § 7 GO feststellen, dass der in
    Debatte über §13 (6)
    diskutierte § 13 (1) Ziff.6 der GO so zu verstehen ist, dass die erste Änderung einer Eintragung sofort erfolgen kann und erst zwischen erster und zweiter Änderung eine Frist von sechs Monaten verstreichen muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!