Merkellen

  • Das Vollversammlung hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 2 GO auf Antrag des Direktoriums die Inaktivität der Freien Republik der Merkellen festgestellt.

    Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es den Merkellen erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Donnerstag, den 15.07.2010 15:31 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (1. Juli 2010 um 15:33)

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