Soll das Schiedsgericht weiterhin bestehen?
Schiedsgericht?
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Johann von Oris -
27. Juli 2009 um 21:19 -
Geschlossen
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Nope, totaler Tinnef...
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Stimme de Rossi zu.
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Dito, wobei man überlegen könnte, die Kompetenzen des Schiedsgerichtes in einigen Punkten zu erhalten und sie der VV zu übertragen.
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Weg damit, jedenfalls als Gremium.
Der VV übertragen könnte eventuell Sinn ergeben, aber ich bin mir nicht sicher, ob die VV wirklich als neutrale Instanz gelten kann.
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Einfach abschaffen und gut ist.
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Ich bin für das Schiedsgericht.
Alles was hier entschieden wird muß und soll vor einem Gremium einklagbar sein denn sonst gibt es eine Diktatur der Mehrheit (der VV) und dagegen bin ich absolut.
Wobei Mehrheit da relativ ist. Es wäre schon eher eine Diktatur der aktiven.
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Zitat
Original von Wolfram Lande
Es wäre schon eher eine Diktatur der aktiven.So wie in fast jeder MN...
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Und das macht es nun besser?
Ich kann mich zumindest noch erinnern warum die AIC gegründet wurde, und das fundamentalste werde ich nicht vor die Hunde gehen lassen auch wenn es jetzt CartA heißt und noch besser ist.
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Ich bin ebenfalls für das Schiedgsericht. Es hat einen Sinn warum es eingeführt wurde und ich war bereits dagegen das Kuratorium abzuschaffen.
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Meine Ansicht dazu ist etwas zwiegespalten.
Einerseits ist ein "neutrales" Gremium, welches auch die Entscheidungen der anderen Organe, und davon haben wir ja nunmehr nur noch zwei, formell und inhaltlich überprüfen kann, sicher nicht schlecht.
Mit der Neutralität ist es jedoch so eine Sache. So wie es bisher in der Grundordnung vorgesehen ist, dass Mitglieder des Schiedsgerichts keine Mitglieder der Vollversammlung sein dürfen, halte ich das nicht nur für unpraktikabel sondern auch für an der Sache vorbei gehend. Hier sollen Mitspieler über Entscheidungen befinden, welche im "normalen Geschäftsbetrieb" nicht involviert sind, ja dies nicht sein dürfen. Sie sollen also nur auf den Plan gerufen werden, falls irgendjemand der Meinung ist, es würde etwas schief laufen in der Organisation.
Das ist vielleicht für die Judikative eines Landes ganz in Ordnung so, aber für Problemfälle innerhalb unserer Organisation halte ich diese Trennung für übertrieben.
Warum sollte das Schiedsgericht nicht, ähnlich wie unsere neue Aufnahmekommission von Fall zu Fall in wechselnder Besetzung einberufen werden. Ich könnte mir ein dreiköpfiges Gremium bestehend aus einem Vertreter des Direktoriums und zwei Vertretern der Vollversammlung, welche jeweils ausgelost werden, vorstellen.
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Zitat
Original von Platzmeister
Warum sollte das Schiedsgericht nicht, ähnlich wie unsere neue Aufnahmekommission von Fall zu Fall in wechselnder Besetzung einberufen werden. Ich könnte mir ein dreiköpfiges Gremium bestehend aus einem Vertreter des Direktoriums und zwei Vertretern der Vollversammlung, welche jeweils ausgelost werden, vorstellen.Halte ich für eine gute Lösung, damit erspart man sich auch das Gewähle, nur sollte man halt wirklich für Zufall sorgen bei der Auswahl für die 2 Vertreter der Vollversammlung.
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Finde dies auch einen guten Vorschlag.
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Ja, das würde das Personalproblem lösen. Allerdings empfinde ich da Wählbarkeit auch nicht schlecht.
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Ich könnte mich mit einem solchen Vorschlag anfreunden.
ZitatOriginal von Wolfram Lande
Allerdings empfinde ich da Wählbarkeit auch nicht schlecht.Eventuell ließe sich hier ein Kompromiss finden. In etwa, dass der Präsident des Schiedsgerichtes - oder wie man ihn auch immer bezeichnen möchte - gewählt wird und zwei Beisitzer zugelost werden, oder dass zwei Richter gewählt werden und einer noch durch das Losverfahren hinzustößt etc. pp.
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Wäre dann etwa wie bei einem Schöffengericht. Also da sehe ich grad so den Zusammenhang. Der erste Vorschlag würde mir gefallen.
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Mit dem ersten Vorschlag könnte ich mich auch arrangieren.
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Wäre ein guter Kompromiss.
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Ich halte das für Unsinn. Ein Schiedsgericht hat die Aufgabe, die Sachlage juristisch fundiert und vor allem unabhängig zu beurteilen. Das wird konterkariert, wenn das Gericht wechselnd durch Delegierte besetzt wird. Dann kann man es auch gleich sein lassen.
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Zitat
Original von Wolfram Lande
Alles was hier entschieden wird muß und soll vor einem Gremium einklagbar sein denn sonst gibt es eine Diktatur der Mehrheit (der VV) und dagegen bin ich absolut.Wobei Mehrheit da relativ ist. Es wäre schon eher eine Diktatur der aktiven.
Besser als eine Diktatur des Schiedsgerichts allemal.Bisher ist es genau ein einziges Mal zum Einsatz gekommen und ob Neutralität das richtige Wort ist, seine Arbeit zu beschreiben, weiß ich nicht so recht. Aber mit diesem Verfahren ist mir eigentlich erst richtig klargeworden, dass das Schiedsgericht eine Macht hat, die man ihm sicher nicht geben sollte.
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