Ita est. In der Tat.
Änderung §§11 (6) und 16 der CartA-Grundordnung
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- [Aussprache]
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Tyron von Creutzburg -
1. Dezember 2023 um 21:08 -
Geschlossen
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Diesen Ansatz werde ich kategorisch ablehnen. So lange ein Staat als "inaktiv" aber immer noch auf der CartA verzeichnet ist, muss der "nachfolgende" Staat gefälligst warten, bis der jetzig dort verzeichnete Staat tatsächlich gelöscht ist. Der "Nachfolger" muss sich, im Falle der Ungeduld, gefälligst einen anderen Platz suchen.
So eine kategorische Ablehnung lehne ich wiederum ab.

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Dann ist das so.
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Ich habe mich bereits außerhalb dieser Aussprache dazu geäußert, dass ich die Schaffung dieser neuen Stufe grundsätzlich begrüße. In meinen Augen ist es durchaus sinnvoll die Staaten - zumindest noch eine gewisse Zeit - auf der Karte zu erhalten, bis ein entsprechender Nachfolger auf der Bildfläche erscheint. Dennoch würde ich den direkten Nachbarstaaten auch eine gewisse Mitsprache einräumen, ob das Gebiet "gesperrt" und damit noch durch den inaktiven Staat belegt oder "freigegeben" wird. Wenn man von einer kompletten Verzahnung zweier oder mehrerer Nachbarstaaten ausgeht ist es doch immer ein harter Einschnitt, wenn einer wegfällt. Sollten die Nachbarstaaten eigene Planungen mit diesem Gebiet anstellen, wüsste ich beispielsweise auch nicht, weshalb man es dann blockieren sollte.
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Ich ziehe meinen Antrag zurück. Gemäß §3 Abs. 5 der GO ist die Aussprache damit zu schließen.
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