Inaktivität Barnstovia

  • Da innerhalb der Frist kein Widerspruch eingelegt wurde, ist Barnstorvia damit von der Karte zu löschen.
    Zwar hat der Staat gemäß § 16 (3) selbst seine Löschung beantragt, jedoch ist dieses Inaktivitätsverfahren vorzuziehen und damit seit dem 23. März rechtskräftig.

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