Entwurf zu einem Gründungsvertrag

  • Bezugnehmend auf diesbezügliche Posts im Thread Diskussion zum Regelwerk und in der Absicht, die Gründung der CartA voranzutreiben, stelle ich nachstehend einen Entwurf zu einem Gründungsvertrag zur Diskussion.

    Vorab ein paar Bemerkungen:

    Zu 1, Vertragsparteien
    Hier wurden alle MNs aufgeführt, die irgendwie hier schon involviert sind, ungeachtet der Tatsache, ob sie bei der GF und/oder AIC Mitglied in welcher Form auch immer sind. Der Gründungsvertrag verlässt somit das Parkett einer Fusion der beiden Kartenorganisationen und zielt ab auf eine Vereinigung aller an der CartA interessierten MNs, soweit ihre Ausgestaltung usw. im Einklang mit der Meinung der Masse der hier Mitdiskutierenden ist.

    Die GSS (praktisch inaktiv), Grasonce (sehr jung), Huangzhou (aufgegangen in Aurora), Moncao (Interesselosigkeit) und Ratharia (Forum b.a.w. geschlossen) wurden von mir nicht als Gründerstaaten angesehen.

    Zu 5.1
    Erklärung in der Vertragsziffer 5.1 selbst.

    Zu 5.2
    Ziel war es, etwas Neues zu schaffen. Das Alte soll dabei untergehen. Andernfalls hätte man immer noch drei oder gar vier Kartenorganisationen.


    Das weitere Vorgehen würde ich wie folgt sehen:

    a) Benennung eines Moderators, der das weitere Vorgehen zügig an die Hand nimmt und leitet.

    b) Diskussion über den Gründungsvertrag. Frist setzen, bis wann Einigung vorhanden sein muss oder von der Idee eines Gründungsvertrages Abstand nehmen.

    c) Erstellen der definitiven Karte. Eingabefristen an die Gründernationen, bis wann die definitiven Kartenplätze ausgehandelt und dem Kartographen gemeldet sein müssen.

    d) Erstellen der Klimakarte.

    e) Erstellen des Regelwerkes. Eingabefristen an die Gründernationen, bis wann Regeländerungsvorschläge eingegeben werden müssen.

    f) Abschliessende Diskussion über den Gründervertrag, Erstellen der definitiven Fassung (inbegriffen der Anlagen).

    g) Vorlegen des definitiven Gründervertrages an die Spielerschaften und/oder Spielleitungen der Gründerstaaten. Die MN ist einverstanden oder nicht. Falls nicht, fällt sie als Gründer weg. Falls ja, Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.

    h) Unterzeichnung des Gründervertrages. Die CartA ist gegründet.


    Im nächsten Post folgt der Entwurf zum Gründungsvertrag. (Bitte hier mit Kommentaren noch warten.)

    Edit: Jetzt nicht mehr, danke für die Geduld. Diskussion ist freigegeben.

    Früher für das Schwarzhahnland unterwegs

    Einmal editiert, zuletzt von Charles Lanrezac (25. Juni 2008 um 11:56)


  • Edit: Die beiden Gutachter im Direktorium (Ziffer 4.1 gestrichen.

    Früher für das Schwarzhahnland unterwegs

    2 Mal editiert, zuletzt von Charles Lanrezac (26. Juni 2008 um 13:42)

  • Mit grossem Erstaunen stele ich fest, dass sich kein Mensch für diesen Vertrag zu interessieren scheint. Was darf ich daraus schliessen? Ist er a) kompletter Bockmist oder b) herrscht allgemeiner Konsens?

    Im Falle a) editiere ich den Entwurf als Schund natürlich sofort weg, im Falle b) plädiere ich auf die Erstellung eines Zeitplanes, bis wann welche Vorarbeiten abzuschliessen wären.

    Früher für das Schwarzhahnland unterwegs

  • Schöner an diesem Gründungsvertrag finde ich, daß

    • er kürzer ist, da die Vertretungen der in der Präambel genannten Gründungsmitglieder bei den Unterschriften aufgeführt werden.
    • die Formulierungen Karte, Regelwerk und gegebenenfalls Resolutionen betreffend; diese müssen nicht neu erfunden werden.

    Übernehmen kann man:

    • einen Teil des zweiten Absatzes von 5.1; zu streichen wäre dies: "und im Falle der Nichterfüllung der an eine Neueintragung durch die CartA gestellten Anforderungen auf ihre Mitgliedschaft bei der CartA zu verzichten, inbegriffen Löschung des Kartenplatzes."
    • diesen Teil des ersten Absatzes von 5.2: "
      Dieser Vertrag bezweckt unter anderem eine Vereinheitlichung der mikronationalen Karten des deutschsprachigen Raumes"; in einem der ersten Artikel kann das folgende stehen: "Anstelle der GF und AIC tritt die neue mikronationale Kartenorganisation CartA [...] Die Vertreter der GF und der AIC verpflichten sich hiermit unwiderruflich, die von ihnen vertretenen Kartenorganisationen innerhalb einer nicht erstreckbaren Frist von 60 Tagen seit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages formell aufzulösen."
  • Zitat

    Original von Dr. Friedrich McClane
    Schöner an diesem Gründungsvertrag


    Der Link funktioniert nicht.


    Zitat

    finde ich, daß

    • er kürzer ist, da die Vertretungen der in der Präambel genannten Gründungsmitglieder bei den Unterschriften aufgeführt werden.
    • die Formulierungen Karte, Regelwerk und gegebenenfalls Resolutionen betreffend; diese müssen nicht neu erfunden werden.


    Punkt 1 macht wahrscheinlich Sinn. Das mit dem "vertreten durch" in Ziffern 1.1 bis 1.36 habe ich reingestellt, damit bei der definitiven Entwurfsfassung, die in den MNs diskutiert werden wird, auch gleich über den Vertreter entschieden und derselbe zur Unterschrift legitimiert wird. Bei der GF und der AIC bin ich nicht einmal sicher, ob die nach den jeweiligen Vorschriften notwendigen Organe überhaupt noch vorhanden sind, da sich alles auf die CartA konzentriert.

    Es geht also darum, dass ganz klar ist, wer die Organisationen in Ziffern 1.1 bis 1.36 vertritt, nicht dass das in letzter Minute noch ein Theater gibt. Wenn das dann klar ist, kann man auch bei den Unterschriften einen entsprechenden Hinweis machen und in Ziffer 1 entsprechend kürzen.

    Es geht weiter darum, dass wir hier im Vorfeld einen Ansprechpartner haben, einen SPOC (single point of contact) für das Gründungsverfahren, und dieser SPOC dafür sorgt, dass in "seiner" MN die Genehmigung (oder Ablehnung) des Gründervertrages samt Beilagen in nützlicher Frist durchgezogen wird. Nicht, dass wir dann plötzlich auf den letzten Mohikaner warten müssen.

    Punkt 2 warte ich den Link ab.

    Zitat

    Übernehmen kann man:

    • einen Teil des zweiten Absatzes von 5.1; zu streichen wäre dies: "und im Falle der Nichterfüllung der an eine Neueintragung durch die CartA gestellten Anforderungen auf ihre Mitgliedschaft bei der CartA zu verzichten, inbegriffen Löschung des Kartenplatzes."
    • diesen Teil des ersten Absatzes von 5.2: "


    Darüber wurde meines Wissens noch nie richtig gesprochen. Der Punkt scheint mir aber wichtig. Was passiert denn konkret mit einer Gründer-MN, welche die Eintragungskriterien nachträglich nicht erfüllt? Falls es keine Sanktionen gibt, braucht man auch gar keine nachträgliche Prüfung der Gründer-MNs zu machen. Dann herrscht aber keine Gleichheit vor zwischen Gründer-MNs und späteren Eintragungen.

    Früher für das Schwarzhahnland unterwegs

  • Zweiter Versuch.

    Die Problematik verstehe ich, sehe sie aber nicht. Dennoch, vielleicht sollten sich die betroffenen Staaten langsam aber sicher entscheiden, wer für sie unterzeichnet; bei der AIC war es auch möglich, daß zwei Personen unterschreiben, das geht sicherlich auch bei der CartA.

    Ich lasse mir das noch einmal durch den Kopf gehen.

  • Gründungsvertrag


    der mikronationalen Kartenorganisation CartA


    1. Vertragsparteien


    1.1

    Albernia (Kingdom of Albernia), vertreten durch


    1.2

    Alpinia (Königreich Alpinia), vertreten durch


    1.3

    Aquila (Imperium Aquila), vertreten durch


    1.4

    Astor (United States of Astor), vertreten durch


    1.5

    Aurora (Union of Aurora), vertreten durch


    1.6

    Cranberra (Dominion of Cranberra), vertreten durch


    1.7

    Cuello (Stammesgesellschaft Cuello), vertreten durch


    1.8

    Demokratische Union, vertreten durch


    1.9

    Dionysos (Republik Dionysos), vertreten durch


    1.10

    Dreibürgen (Kaiserreich Dreibürgen), vertreten durch


    1.11

    Futuna (Schahtum Futuna), vertreten durch


    1.12

    Gelbes Reich (GF), vertreten durch


    1.13

    Gran Novara (Regno di Gran Novara), vertreten durch


    1.14

    Hansastan (Republik Hansastan), vertreten durch


    1.15

    Hollunderlande (Republiek de Hollunderlande), vertreten durch


    1.16

    Irkanien (Irkanisches Reich), vertreten durch


    1.17

    Kasatschok (Republik Kasatschok), vertreten durch


    1.18

    Kaysteran (Republikska Kajsteranij), vertreten durch


    1.19

    Ladinien (Res Publica Ladina), vertreten durch


    1.20

    Nedersassonien (Nedersassonischer Reichsbund), vertreten durch


    1.21

    Ozeania (Demokratische Inselrepublik Ozeania), vertreten durch


    1.22

    Pottyland (Königreich Pottyland), vertreten durch


    1.23

    Sebulon (Medinat Zevulun), vertreten durch


    1.24

    Severanien (Sozialistische Bundesrepublik Severanien), vertreten durch


    1.25

    Snjarey (Eyjottr Snjarey), vertreten durch


    1.26

    Stralien (Republik Stralien), vertreten durch


    1.27

    Targa (Königreich Targa), vertreten durch


    1.28

    Tchino (Volksrepublik Tchino), vertreten durch


    1.29

    Tehuri (Königreich Tehuri), vertreten durch


    1.30

    Téngóku (Téngóku Kyówakoku), vertreten durch


    1.31

    Tomanien (Schwarzweiss Reich Tomanien), vertreten durch


    1.32

    Verdon (Royaume de Verdon), vertreten durch


    1.33

    Vereinigtes Kaiserreich, vertreten durch


    1.34

    Wislanien (Rzeczpospolita Wislania), vertreten durch


    sowie


    1.35

    Graphein Foundation, nachstehend GF genannt, vertreten durch


    1.36

    Association Internationale de Cartographie, nachstehend AIC genannt, vertreten durch


    2. Gründung der CartA


    Unzufrieden mit der Situation dreier konkurrierender Kartenorganisationen,
    Geleitet vom gemeinsamen Wunsche nach einer Karte, welche den mikronationalen Staaten eine realitätsnahe und auf Gleichheit beruhende Sphäre bietet,
    Erkennend, daß eine Fusion von Graphein Foundation (GF) und Association Internationale de Cartographie (AIC) dies realisieren kann,
    entschlossen sich die zuvor genannten Parteien, die Cartographie-Assoziation (CartA) zu gründen.


    3. Karten und Regelwerk


    3.1

    Die unter Ziffer 1.1 bis 1.34 vorgenannten 34 mikronationalen Staaten Die endgültige Zahl wird kurz vor der Gründung feststehen, hoffe ich. akzeptieren die folgenden, diesem Vertrag beiliegenden Anlagen als verbindlich:


    3.1.1

    Anlage 1 / Karte (Irenik21). Grundlage allen künftigen Kartenmaterials ist die erste und durch Eintragung neuer beziehungsweise Löschung inaktiver respektive nicht von der Spielerschaft fortgesetzter Staaten geprägte Version der CartA-Gesamtkarte.


    3.1.2

    Anlage 2 / (Klimakarte). Auf dieser Karte sind die Klimazonen eingezeichnet.


    3.1.3

    Anlage 3 / (Regelwerk). Dieses Regelwerk regelt die Abläufe und die Organisation der CartA.


    3.2

    Die genannten drei Anlagen sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Mit Unterzeichnung derselben erklärt jeder Staat, daß ihm der Inhalt der drei Beilagen im Detail bekannt ist.


    4. Wahlen


    Die unter Ziffer 1.1 bis 1.34 vorgenannten 34 mikronationalen Staaten wählen als Organe der CartA einstimmig:


    4.1 / Direktorium

    - Zum Direktor: (Name),
    - Zum Vizedirektor: (Name),
    - Zum Direktor für Kartographie: (Name).

    Ich schlage überdies vor, die Geschäftsordnung des Direktoriums der AIC zu übernehmen.

    4.2 / Kuratorium

    - Zum Kurator 1: (Name)
    - Zum Kurator 2: (Name)
    - Zum Kurator 3: (Name)
    - Zum Kurator 4: (Name)
    - Zum Kurator 5: (Name)
    - Zum Kurator 6: (Name)

    Ich schlage vor, die Geschäftsordnung der Vollversammlung der AIC zu übernehmen.


    4.3 / Verfassungsgericht

    - Zum Verfassungsrichter 1: (Name),
    - Zum Verfassungsrichter 2: (Name),
    - Zum Verfassungsrichter 3: (Name),
    - Zum Verfassungsrichter 4: (Name),
    - Zum Verfassungsrichter 5: (Name).

    Ich schlage vor, die Geschäftsordnung des Tribunal Constituionnel der AIC zu übernehmen.


    5. Weitere Vertragsbestimmungen


    5.1

    Der in Ziffer 2 hievor ausgesprochene Grundsatz der Realitätsnähe und der Gleichheit betrifft gleichermaßen die nach Gründung der CartA hinzukommenden Mikronationen wie auch die Gründerstaaten, da ansonsten eine Ungleichheit der Neueintragungen zu den Gründerstaaten möglich sein kann.

    Sämtliche hiervor aufgeführten 34 Gründerstaaten verpflichten sich infolgedessen, innert einer nicht erstreckbaren Frist von 120 Tagen seit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages die Eintragungskriterien für Neueintragungen zu erfüllen, sich einer diesbezüglichen Prüfung durch das zuständige Organ der CartA zu unterziehen und im Falle der Nichterfüllung der an eine Neueintragung durch die CartA gestellten Anforderungen auf ihre Mitgliedschaft sowie ihren Kartenplatz bei der CartA zu verzichten. Sollten die Mängel beseitigt worden sein, ist es möglich, ein neues Kartenplatzverfahren anzustrengen.


    5.2

    Dieser Vertrag bezweckt unter anderem eine Vereinheitlichung der mikronationalen Karten des deutschsprachigen Raumes. Anstelle der GF und AIC tritt die neue mikronationale Kartenorganisation CartA. Die GF und die AIC sollen deshalb aufgelöst werden.

    Die Vertreter der GF und der AIC verpflichten sich hiermit unwiderruflich, die von ihnen vertretenen Kartenorganisationen innerhalb einer nicht erstreckbaren Frist von 60 Tagen seit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages formell aufzulösen.

    Die hiervor aufgeführten 34 Gründerstaaten, soweit sie Mitglieder der GF und/oder der AIC sind, verpflichten sich hiermit unwiderruflich, keine Tätigkeiten vorzunehmen, die eine Auflösung der GF und/oder AIC behindern; sie verpflichten sich somit auch ausdrücklich, bei den entsprechenden Abstimmungen innerhalb der GF und/oder AIC für eine bedingungslose Auflösung der GF und/oder AIC zu stimmen.


    5.3

    Die vorgenannten Vertreter der Gründerstaaten gemäß Ziffern 1.1 bis 1.34 bestätigen mit ihrer Unterschrift unter diesen Vertrag ausdrücklich, daß sie zum Abschluß desselben vollumfänglich legitimiert sind und daß dieser Vertrag in den von ihnen vertretenen Mikronationen keiner weiteren Genehmigung, z.B. in Form einer Abstimmung unter der Spielerschaft oder eines Beschlusses der Spielleitung o.ä., bedarf.


    6. Schlußerklärung


    Die hievor aufgeführten 34 Gründerstaaten stellen fest, dass die CartA mit allseitiger Unterzeichnung dieses Vertrages durch die nachstehenden Personen somit gegründet ist.


    Ort, Datum und Unterschriften

    der Vertreter der 34 Gründerstaaten


    der Vertreter der GF und der AIC


    im Sinne einer Wahlannahmeerklärung

    der Mitglieder des Direktoriums
    der Kuratoren
    der Verfassungsrichter

  • Zitat

    Original von Denne Ziang Belai
    Nur eine kleine Anmerkung: Es gibt kein "Gelbes Reich (GF)" mehr. ;)

    Danke für den Hinweis. Ich muß zugeben, hinsichtlich des Einigungsversuches nicht auf dem aktuellen Stand zu sein und bitte Sie deshalb, sobald ein Ergebnis samt Namen gefunden ist, diesen hier zu verkünden.

  • Nunja, das GF-Reich hat schon aufgehört zu exisitieren, daher gibt es nur noch ein Chinopien - und zwar das auf der OIK, was dann als vereintes Reich an der CartA teilnehmen wird.

    Ob nun "Gelbes Reich" oder "Kaiserreich Chinopien" als Name im Gründervertrag angegeben wird, ist mehr oder minder egal.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!