Ich zeige hiermit als Vertreter für Nordhanar und San Cristobal den Zusammenschluss beider Mitgliedsstaaten gemäß Paragraph 14, Absatz 2 der GO an. San Cristobal soll als weitestgehend souveränes Gebiet seinen Namen behalten, und schlicht als zu Nordhanar gehörig gekennzeichnet werden.
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