Beschluss der VV zu Schiedsverfahren

  • "Hosterkeule"? Platzmeister leistet einen unschätzbaren Beitrag zur MN-Szene durch das Bereitstellen des MdM (der nicht für eine rigorose Lösch- und Sperrpolitik bekannt ist) sowie dieser Foren und Dienste.

    Um von ihm gesperrt oder gelöscht zu werden, muss man auf gut Deutsch mächtig Sche*ße gebaut haben.

    Ich hoffe, dass das nicht als Herausforderung angesehen wird.

    An sich richtig, aber natürlich führt sich eine Kartenorganisation ein wenig ad absurdum wenn der Hoster des Organisationsforums ganz offen verkündet, dass er auch nach Belieben bannen und löschen kann, ohne dass es da eine Möglichkeit des Widerspruchs gäbe. Ich vertraue unserem Platzmeister zwar genug, dass ich nicht glaube, dass er sowas täte, um unliebsame Meinungen loszuwerden, es sieht aber irgendwie...unelegant aus.

  • Andere würden es ehrlich nennen. Es steht ja jedem frei Webspace anzubieten und dieses Recht nicht auszuüben.

    Rechtlich gesehen musst du es als Betreiber dennoch. Da hilft alles nix. Derjenige ist eben in der Pflicht - egal wie du es drehst und wendest.

  • Eben. Und "die technische Möglichkeit haben" ist ja nicht gleichbedeutend mit "hiervon willkürlich Gebrauch machen". Platzi könnte auch von einem Tag auf den anderen sämtliche MN-Seiten vom Netz nehmen, die bei ihm gehostet sind.

    Aber mal wieder zurück zum eigentlichen Thema:

    Ich kann mich mit dem Vorschlag gut anfreunden. Dass jeder jederzeit zu allem ein Schiedsverfahren einleiten könnte, halte ich für überzogen. Um ebenso überzogene RL-Vergleiche zu ziehen: Du legst ja auch keinen Widerspruch beim Jobcenter ein, wenn deinem Nachbarn irgendwelche Sanktionen verhängt wurden. Und selbst wenn du es tätest, würde er wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden.

    Daher: Ich finde, dass die Definition sinnvoll ist und kann mit dem Vorschlag gut leben.

  • Es heißt "welchen Geistes Kind", da damit die Ideen des jeweiligen Verstandes als Sproß (=Kind) gemeint sind. Geisteskind liest sich wie die verunglückte Form von Geisterkind und ergibt inhaltlich wie zusammenhangherstellend keinen Sinn.

    Dürfen wir nach der Anlündigung im anderen Thread nun eigentlich mit der Rücknahme der Anträge rechnen?

    Ich finde es immer süss, wenn man Leute wegen eines Fehlers schulmeistert, dann aber selbst Wortschöpfungen wie " Anlündigungen" vollbringt.

  • Jo, Rechtschreibfehler passieren, aber das andere ist Grammatik und beruht auf falscher Perzeption. Ich finde es übrig "süß", dass du hier nie etwas inhaltlich beiträgst, deine MN vor dich hingammeln lässt und nicht mal wusstest, was Deutungshoheit ist.

    Und zum Thema: Können wir die Sache dann abhaken?

  • Rechtlich gesehen musst du es als Betreiber dennoch. Da hilft alles nix. Derjenige ist eben in der Pflicht - egal wie du es drehst und wendest.

    Das ist immer noch Falsch. Es gibt, wie ich bereits darzulegen versuchte, nur die Verpflichtung für den Hoster auf Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und somit auch Urheberrechtsverletzungen zu reagieren. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung gegen eine Meinung in einer Diskussion vorzugehen, so wie es die Aussage vom Platzmeister mMn suggeriert.

    Ich habe diese Reaktion nicht erwartet gehabt, zumal es eine Diskussion war und das eigentliche Argument niemanden angegriffen hat. Für mich wirkt das Entgegnete jedoch nach und verunsichert meine vormals vorzügliche Wahrnehmung bezüglich des Aussprechenden. Und natürlich dachte ich auch, der Platzmeister würde niemals von heute auf morgen MN abschalten und hoffe, dass man das auch noch darf.

  • Jo, Rechtschreibfehler passieren, aber das andere ist Grammatik und beruht auf falscher Perzeption. Ich finde es übrig "süß", dass du hier nie etwas inhaltlich beiträgst, deine MN vor dich hingammeln lässt und nicht mal wusstest, was Deutungshoheit ist.

    Und zum Thema: Können wir die Sache dann abhaken?

    Der Unterschied zwischen aktivem und passivem Sprachschatz ist Dir sicherlich bekannt, aber Du konntest ja die schöne ABP*-Gelegenheit nicht verstreichen
    lassen.

  • Ich bitte darum, dass diejenigen, die nichts zur Gegenstand der Debatte beizutragen haben, dann auch nicht ersatzweise ihre persönlichen Animositäten hier austragen. Das gilt auch für den Delegierten des Empire Outremer. Vielen Dank.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Das ist immer noch Falsch. Es gibt, wie ich bereits darzulegen versuchte, nur die Verpflichtung für den Hoster auf Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und somit auch Urheberrechtsverletzungen zu reagieren. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung gegen eine Meinung in einer Diskussion vorzugehen, so wie es die Aussage vom Platzmeister mMn suggeriert.


    Richtig. Und nichts anders hat er gesagt. Er greift in den Fällen ein und zwar vollkommen egal welche CartA Regeln es gibt. Derbe Beleidigungen fallen da auch drunter.

    Lies es dir noch einmal in Ruhe durch und versuch nicht irgendetwas hineinzuinterptieren. Niemand will gegen deine Meinung vorgehen. Es teilt sie nur niemand. Das ist ein Unterschied.

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