Cranberra

  • Das Direktorium hat gemäß §19, Absatz 2, Satz 2 der Grundordnung die Inaktivität des Dominion of Cranberra festgestellt.

    Gemäß §19, Absatz 4, Satz 2, ist die MN somit zunächst für 14 Tage als inaktiv zu kennzeichnen (Absatz 4). Das Dominion of Cranberra kann somit bis Samstag, den 22. September, 19.32 Uhr, der Löschung widersprechen.

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

  • Der Löschung wurde damit durch die betroffene MN frist- und regelwerksgerecht widersprochen. Das Dominion of Cranberra ist nicht länger als inaktiv zu kennzeichnen.
    Nach §19, Absatz 5 des Regelwerkes, entfällt diese 14-Tägige Frist, sollte innerhalb von 90 Tagen erneut die Inaktivität des Dominion of Cranberra festgestellt werden.

    Das Verfahren ist geschlossen.

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

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