Änderung §14 der GO

  • Der Antragssteller hat das Wort.

  • Danke.
    Ich mache es kurz. In einem laufenden Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Problematik nicht auf dem kleinen Dienstweg geregelt werden kann.
    In meinen Augen benötigt ein Kürzel nicht mehr, als die 26 Buchstaben des deutschen Alphabetes ohne Umlaute. Hier geht es nicht um einen Ausdruck der individuellen Ausgestaltung, sondern um ein int. Codesystem, das möglichst schlüssig und einfach gehalten werden sollte. Auch kann es zu technischen Problemen kommen, wenn hier ein Wettkampf der exotischsten Kürzel entfacht wird, insbesondere im Rahmen einer Nutzung durch Dritte.

    Zur Form, mir ist keine andere Formulierung eingefallen. Wer es besser kann, soll es machen. Ich denke, in der Sache ist deutlich, wohin die Reise gehen soll.

  • Um es kurz zu machen.
    Ich stimme der Änderung zu. Die Individualität einer MN sollte in der Ausgestaltung, aber nicht in der Verwendung von "exotischen" Kürzeln zum tragen kommen.
    Ich bedaure es sehr, dass man wirklich jeden Furz regeln muss, weil manche eben ausnutzen, was nicht geregelt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Napaloni (29. Juli 2011 um 13:14)

  • Zitat

    Zur Form, mir ist keine andere Formulierung eingefallen. Wer es besser kann, soll es machen. Ich denke, in der Sache ist deutlich, wohin die Reise gehen soll.

    Eigentlich würde "modernes lateinisches Alphabet" schon reichen, das hat immer 26 Buchstaben und keine Sonderzeichen, Ligaturen, Umlaute etc.

    Ich würde zwar spontan dem Antrag zustimmen (wohl weil es so üblich zu sein pflegt), andererseits aber, wenn ich die Gegenfrage aufwerfe, warum die Verwendung anderer als der 26 Standardbuchstaben schädlich wäre, will mir auch nicht so recht was einfallen.

  • Zitat

    Original von Alfred Schündler
    ...wenn ich die Gegenfrage aufwerfe, warum die Verwendung anderer als der 26 Standardbuchstaben schädlich wäre, will mir auch nicht so recht was einfallen.

    Da reicht ein einfaches Beispiel.
    Nutzung der Codes durch Orgas, die Flugpläne, Schiffslisten, oder sonstigen Kram erstellen und pflegen.

    Außerdem erlaube ich mir die Gegenfrage, was an der Nutzung von nicht mehr als 26 Buchstaben für die MNs schädlich sein könnte?

  • Keine Einwände gegen die Einschränkung.

    Ich würde aber tatsächlich auch nur vom modernen lateinischen Alphabet reden. Die Umlaute würde ich normal nicht zum Alphabet zählen, und wenn man sie explizit ausnimmt, könnte jemand auf die Idee kommen, dass das nicht ausgenommene ß erlaubt ist. Spätestens an dieser Stelle wird es zwar lächerlich, aber dass man überhaupt eine solche Regel festlegen muss, ist es ja eigentlich auch schon.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Ich ziehe den Antrag zurück.

    Es zeigt sich schon real, dass diese Regel als simulative Einschränkung durch die CartA missinterpretiert wird. Da es müßig ist, potentiellen Neulingen unentwegt klar zu machen, dass diese Regel NULL mit ihrer Simulation zu tun hat, sollten wir darauf verzichten. Man kann nicht von Jedem erwarten, dass er sich dem Thema objektiv nähert.

    Drittanbieter könne ja selbst entscheiden, wie sie die Daten verarbeiten. Und ich denke, dass der Vizedirektor durchaus im Einzelfall auch total unsinnige Kürzel zurück weisen kann.

  • Ich bitte darum das nicht im Sande verlaufen zu lassen denn ich muß dem Kollegen hier mal zustimmen, schöner kann ich es nicht sagen:

    Zitat

    Original von Napaloni
    Um es kurz zu machen.
    Ich stimme der Änderung zu. Die Individualität einer MN sollte in der Ausgestaltung, aber nicht in der Verwendung von "exotischen" Kürzeln zum tragen kommen.
    Ich bedaure es sehr, dass man wirklich jeden Furz regeln muss, weil manche eben ausnutzen, was nicht geregelt ist.

  • Ich bin prinzipiell auch für den Antrag, auch wenn ich das Entsetzen darüber teile, dass wir so weit sind, dass so etwas schriftlich geregelt werden muss.
    Lasst uns den Antrag durchziehen, dann sind wir wenigstens auf der sicheren Seite, was solche komischen Vögel betrifft.

    Général Aristide Frédéric BARRAINE
    Déléqué du Royaume des Méroliens

    Réndez-vous en Mérolie !

  • Zitat

    Da reicht ein einfaches Beispiel.
    Nutzung der Codes durch Orgas, die Flugpläne, Schiffslisten, oder sonstigen Kram erstellen und pflegen.

    Nun ja: Die kopieren die Zeichen dann von hier rüber und fügen sie ein. Wenn sie in diesem Forum angezeigt werden sollten, müßten sie eigentlich überall funktionieren. Kyrillisch geht ja sowieso nicht, wie schon festgestellt wurde. Problematisch würde es höchstens, wenn irgendwo systematisch und häufiger mit diesen Kürzeln simuliert würde, aber das halte ich für eher unwahrscheinlich.

    Nach langem Nachdenken fällt mir eigentlich nur noch die mögliche Überschneidung ein, etwa daß ein Kürzel nach Rückführung auf das Normalalphabet mit einem anderen identisch wäre.

    Zitat

    Außerdem erlaube ich mir die Gegenfrage, was an der Nutzung von nicht mehr als 26 Buchstaben für die MNs schädlich sein könnte?

    Nichts.

    Ich denke jedenfalls, ich werde den Antrag unterstützen, allerdings aus dem Bewußtsein heraus, daß ich ein gutes Stück weit da eher subjektive Kriterien walten lasse. Ich halte durchaus verschiedene Sehweisen für vertretbar. Letzten Endes würde ich die Entscheidung zwischen Ordnung und individueller Freiheit, auch die kuriosesten Kürzel zu nehmen, einfach einer Abstimmung der Mitglieder überlassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler (2. August 2011 um 23:41)

  • Zitat

    Original von Alfred Schündler
    Nach langem Nachdenken fällt mir eigentlich nur noch die mögliche Überschneidung ein, etwa daß ein Kürzel nach Rückführung auf das Normalalphabet mit einem anderen identisch wäre.


    Genau dieser Punkt spricht am Deutlichsten für eine Annahme des Antrags. Wenn jetzt schon das Ñ als Alleinstellungsmerkmal herhalten soll, dann würde es mich nicht wundern, bald Anträge mit HË oder ÅLB zu sehen. ;)

  • Sorry wegen meiner verspäteten Antwort, aber man kennt ja allgemein meine leichte Problematik in diesen Wochen.

    Vorweg: aus dem Thread,d er zu diesem Änderungsantrag geführt hat, ist ersichtlich, dass ich eindeutig für diese Regelung bin. Dann zur Formulierung:

    Theoretisch reicht die Formulierung modernes lateinisches Alphabet ohne Bezug auf die Verwendung zur Verschriftlichung des Deutschen, weil eben dieses die 26 Buchstaben A bis Z enthält. Dem gegenüber enthält das deutsche Alphabet, die standardmäßig zur Verschriftlichung des Deutschen verwendete Variation des lateinsichen Alphabetes, ebenso noch die Umlaute und das ß. Daher sehe ich zwei Formulierungsvarianten, nämlich:

    a. entweder einfach modernes lateinisches Alphabet,
    b. oder deustches Alphabet ohne Umlaute (da der Wortlauf vor dieser Einschiebung von Großbuchstaben spricht, bedarf es keiner weiteren Ausnahme für das ß, da ein entsprechender Großbuchstabe zumindest bisher nicht in das deustche Alphabet aufgenommen wurde.)

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich halte Variante a. (modernes lateinisches Alphabet) für besser.

  • Da ich das eigentlich auch so sehe, darf ich den Direktor kurz um eine Information bitten, wie es jetzt genau mit dem Stand des Antrages hält? Ist ja etwas undurchsichtig.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Auf jeden Fall wäre es sehr sinnig, entweder nun darüber abzustimmen oder einen entsprechenden Antrag neu einzubringen, sofern er obsolet wäre ... Daher frage ich noch einmal nach, wie der werte Herr Direktor als Leiter der VV den Stand dieses Antrages sieht.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!