Merkellen

  • Das Direktorium hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität der Freien Republik der Merkellen festgestellt.

    Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es den Merkellen erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Mittwoch, den 06.04.2011 09:19 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (23. März 2011 um 09:22)

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