Antrag: Änderung der Mehrheitsvorschriften

  • Da es offensichtlich einige Ungereimtheiten in der Formulierung der Mehrheitsvorschriften innerhalb der GO gibt, beantrage ich folgende Änderungen der Grundordnung:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    3 Mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (13. Mai 2010 um 16:55)

  • Zitat

    Original von Denne Ziang Belai
    5. § 7 Abs. 2 S. 3 wird ersatzlos gestrichen.


    Und wenn es dann mal ein Patt gibt, stehen wir dumm da, weil nicht definiert ist, was passiert.

    Zitat

    6. In § 10 Abs. 3 wird das Wort einfacher ersetzt durch die Worte der relativen.
    7. In § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 4, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 4 sowie § 21 Abs. 1 werden den Worten Mehrheit der abgegebenen Stimmen das Wort relativen vorangestellt.
    8. In § 18 Abs. 1 S. 2 sowie § 18 Abs. 2 S. 3 werden die Worte per Mehrheitsbeschluss ersetzt durch die Worte mit der relativen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.


    Hatten wir in der anderen Diskussion nicht festgestellt, dass wir eigentlich die einfache Mehrheit wollen und nicht die relative? In dieser Form halte ich das für eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen nicht ganz eindeutigen Regelung.

    Die ersten paar Punkte, die ich nicht kommentiert habe, sind in Ordnung.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

    Einmal editiert, zuletzt von Patrick Botherfield (11. Mai 2010 um 21:47)

  • Zitat

    Original von Patrick Botherfield


    Und wenn es dann mal ein Patt gibt, stehen wir dumm da, weil nicht definiert ist, was passiert.

    Huch, ein böser Vertipper ... § 9 Abs. 2 S. 3 war gemeint, da er eigentlich unnötig ist. Wie gut, dass dir das noch aufgefallen ist, ansonsten hätten wir ein kleines Problem gehabt.

    Zitat


    Hatten wir in der anderen Diskussion nicht festgestellt, dass wir eigentlich die einfache Mehrheit wollen und nicht die relative? In dieser Form halte ich das für eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen nicht ganz eindeutigen Regelung.

    Naja, mir ist es realtiv egal, ob wir die einfache oder relative Mehrheit haben (wollen), da die meisten wirklich wichtigen Entscheidungen über Ja-Nein-Fragen getroffen werden, wo beide Mehrheiten ein und dasselbe sind.

    Die Frage ist eben nur, ob es für die Orga wichtig ist, dass man auch bei mehr als drei Optionen immer (mit der Ausnahme eines Stimmengleichstandes) eine Entscheidung trifft oder eben Gefahr läuft, keine Entscheidung treffen zu können, weil keiner der Optionen über 50 % der Stimmen erhält. Als "Horrorszenario" stelle ich mir hierbei Abstimmungen im Direktorium vor, wo eine Ja-Stimme und zwei Enthaltungen zu einer Ablehnung des Abstimmungsgegenstandes ohne eine einzige Nein-Stimme führen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (11. Mai 2010 um 23:08)

  • Eigentlich dürfte das nicht zu einer Ablehnung führen. Enthaltungen besagen ja so viel wie "ist mir schnuppe, bin also weder dafür noch dagegen". Wenn man also ganz pingelig sein will, dann könnte man die Enthaltungen sowohl als negative wie auch positive Stimmen zählen und schon stünde es 3:2 für den Antrag. Aber 1:0 ist auch gewonnen.... jedenfalls im Sport. ;o)

  • Eigentlich dürfte das Thema Stimmenthaltung durch sein.

    "Stimmenthaltungen sind keine abgegebenen Stimmen und bleiben bei der Feststellung der Mehrheiten unberücksichtigt, jedoch wirken sie bei absoluten Mehrheiten faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Anteil der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) erforderlich ist." [Zitat aus Wikipedia]

  • Mir ist gerade die Idee gekommen, wie man die einfache Mehrheit einführen, gleichzeitig aber jedwede Bedenken ausschalten könnte:

    Man fügt einfach noch einen (Ab)Satz ein, der aussagt, dass etwaige Enthaltungen (nach den Geschäftsordnungen, denn diese sollten festlegen, ob bei Abstimmungen des jeweiligen Gremiums als Option aufgeführt werden oder nicht) für Abstimmungen bzw. Mehrheiten, die auf Grundlage der abgegebenen Stimmen berechnet werden, für die Ergebnisfeststellung irrelevant sind.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Zitat

    Original von Denne Ziang Belai
    Huch, ein böser Vertipper ... § 9 Abs. 2 S. 3 war gemeint, da er eigentlich unnötig ist. Wie gut, dass dir das noch aufgefallen ist, ansonsten hätten wir ein kleines Problem gehabt.


    Ah, gut. So ergibt das wesentlich mehr Sinn. Am Inhalt der Regel ändert diese Streichung dann nichts, es wird nur nicht mehr explizit erwähnt, oder?

    Zitat

    Die Frage ist eben nur, ob es für die Orga wichtig ist, dass man auch bei mehr als drei Optionen immer (mit der Ausnahme eines Stimmengleichstandes) eine Entscheidung trifft oder eben Gefahr läuft, keine Entscheidung treffen zu können, weil keiner der Optionen über 50 % der Stimmen erhält.


    Ich glaube, die meisten dringenden Entscheidungen, die direkt getroffen werden sollten, sind immer Ja/Nein-Entscheidungen.

    Dinge mit mehreren Optionen sind eher wie im aktuellen Beispiel "keine Arktis/Arktis mit Eis/Arktis mit Land" - und wenn ich da eine Arktis haben will, aber mir egal ist, ob jetzt Land drunter ist oder nicht, würde ich mir bei 40%/30%/30% verarscht vorkommen, weil die Mehrheit ja offensichtlich eine Arktis wollte.

    Zitat

    Als "Horrorszenario" stelle ich mir hierbei Abstimmungen im Direktorium vor, wo eine Ja-Stimme und zwei Enthaltungen zu einer Ablehnung des Abstimmungsgegenstandes ohne eine einzige Nein-Stimme führen.


    Ja, Enthaltungen dürfen natürlich nicht als Stimme zählen, sonst kommt Blödsinn raus. Ein zusätzlicher Absatz in §21, wie du das vorschlägst, dürfte auch zweifelsfrei festlegen, was gemeint ist.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

  • Ist oben nun alles eingefügt.

    [quote]Original von Patrick Botherfield
    Ah, gut. So ergibt das wesentlich mehr Sinn. Am Inhalt der Regel ändert diese Streichung dann nichts, es wird nur nicht mehr explizit erwähnt, oder?[quote]

    Nein, keineswegs. Er wird nur gestrichen, weil er bei den Direktoriumswahlvorschriften auch nicht auftaucht, was also ebenso einer gewissen Harmonisierung dient; und dass Direktoriumsmitglieder wiedergewählt werden dürfen, das ist wohl unstrittig, weil schon oftmals geschehen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Könnte man nicht einfach die 'Enthaltung' ganz aus dem Programm nehmen?
    Leute/Staaten die dazu keine Meinung haben brauchen ja nicht abstimmen.

  • Könnte man und wäre auf jeden Fall einfacher zu formulieren. ;)

    Mir soll's recht sein, wobei ich aber doch ein bisschen eher denke, dass dies die jeweiligen Organe (bzw. die Vollversammlung für Aufnahmekommission und Schiedsgericht, sofern die Änderung angenommen wird) für sich über die Geschäftsordnungen entscheiden könnten.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ich weiß nicht wozu eine Enthaltungsmöglichkeit gut sein soll wenn diese so geäußerte Stimme ohnehin keinen Unterschied macht.

  • Ich habe Enthaltungen noch nie gebraucht, da ich durchaus entscheidungsfreudig bin. ;o)

    Aber leider gibts ja immer wieder Leute die die Ansicht vertreten, dass man sie haben muss, weil es sie in jedem Rechtsstaat gibt. Das wir hier nur einem spaßigen Hobby fronen, dass vergessen die immer.

  • Wenn man abstimmen MUSS wie in einem Rechtsstaat eben üblich macht es ja auch Sinn.
    Der Frank Walter und seine SPD kann da ja nicht einfach sitzen und schweigen und warten bis der Thread dicht gemacht wird.

  • Ich würde sagen, wir machen jetzt einfach mal ein kleines Meinungsbild:

    Enthaltungen GO-technisch zulassen (wie im bisherigen Antrag) oder aber sie ganz abschaffen?

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

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