Dear emperor Belai,
ich begrüße die Verbesserungen bezüglich des Vetorechts sehr, habe aber zwei oder drei Änderungsvorschläge.
1. "[...]sowie den Nachweis von deren Informierung über den Antrag[...]"
Sollte hier vielleicht noch das Wort "öffentlich" eingefügt werden oder versteht es sich wirklich von selbst, dass die Nationen in ihrem Forum und nicht per Mail oder IM informiert werden?
Zudem sollten wir auch - zumindest rudimentäre - Kriterien für die Informationsqualität fordern: Der Antragsteller muss seine Informationen meiner Meinung nach mit einer Begründung versehen, warum sein Land an diese Stelle gehört und es dem Vetostaat ermöglichen, diese auch nachzuvollziehen (Hintergrundinfos/Ausgestaltung).
Als Negativbeispiel kann man sich hier den letzten Antrag Dreibürgens ansehen. Dreibürgen hat so eine Begründung (oder wenigstens eine adequate Ausgestaltung!) nicht einmal nach mehrmaliger Nachfrage geliefert. Das erfüllt m.M.n. einfach nicht die Anforderungen, die die CartA stellt bzw. stellen sollte.
2. "[...]eine vollständige Liste aller vetoberechtigten Nationen sowie den Nachweis von deren Informierung[...]"
Wäre nicht nur der Nachweis sondern auch eine entsprechende Reaktion der vetoberechtigten Staaten zweckdienlicher? Siehe dazu auch meinen Punkt 4.
3."Als Vetogrund gelten Inkompatibilitäten in der Ausgestaltung des Antragstellers."
Nicht verkehrt. Aber deckt "Inkompatibilitäten" wirklich alles ab? Fällt darunter auch, wenn es keine "Inkompatibilitäten" (also Widersprüche) gibt sondern ein Staat in seiner Ausgestaltung schlicht und einfach nur nicht in eine Nachbarschaft passt, dessen Ansiedlung dort unlogisch ist? Ich denke da insbesondere an den letzten Antrag von Dreibürgen wo vor der Küste Nericas eine Inselgruppe entstehen soll, die (scheinbar) keinen einzigen "Link" zu diesem schwarzen Kontinent besitzt. Ob ich Inkompatibilitäten finden würde weiß ich nicht. Aber die Fehlplatzierung ist offensichtlich, die angebliche Ausgestaltung ein Wiki-Artikel von vollkommen anderen Inseln der OIK-Karte. Zudem sollte vielleicht auch mangelnde Kooperationsbereitschaft als Vetogrund gelten...
4. Ich habe mich immer gefragt, wie viel Zeit die Vetostaaten eigentlich haben, um auf die Information zu reagieren. Habe ich diese Angabe bisher übersehen? Wenn nicht liegt es in meinen Augen auf der Hand, hier ausreichende Fristen festzulegen.
Irgendwas zwischen 7 und 14 Tagen und mit der Möglichkeit, vorläufige Vetos einzulegen, solange noch mit dem Antragsteller diskutiert wird. Ansonsten könnte es passieren, dass der Antragsteller den Fristablauf einfach aussitzt.
Geht in diesem Kontext ein rückwirkendes Vetorecht zu weit oder sollten wir es in bestimmten Fällen ebenfalls zulassen?
Sincerely yours,