Regelwerksänderungen

  • Zitat

    Original von Denne Ziang Belai
    Hätte ich fast ganz übersehen ...

    Wenn wir es uns einfach machen wollten, dann würden wir einfach "und bei Gebietsteilungen nach § 17 (1)" einsetzen.

    Das Problem daran wäre allerdings, dass wir dann gleichzeitig § 17 ändern müssten, da sich dessen Abs. 4 auf alle drei vorherigen bezieht.

    Nun tendierst du zu etwas? Oder anders: gesagt deine Ideen einmal in konkreter Form, gleich das ersetzen wies mir ich vorgestellt habe, und man könnte dann mal schauen wie es mit dem Abstimmen aussieht.

  • Ich benutze jetzt mal die Bezeichnung "Aufnahmekommission".

    Vorschlag 1:

    Zitat


    (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des des Direktoriums gemäß § 7 und des Schiedsgerichts gemäß § 9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.
    (4) Die Aufnahmekommision, bestehend aus dem Direktorium und 2 wechselnden durch alphabetische Reihenfolge bestimmte Mitglieder der Vollversammlung, welche nicht Vetoländer sein dürfen, entscheidet bei Anträgen auf Eintragung nach § 15 oder Gebietsteilungen nach § 17 (1) anhand eines von der Vollversammlung festgelegten Bewertungsbogens.
    (5) Die Vollversammlung tagt öffentlich.

    Zitat

    § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
    (1) Ein Staat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Staaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Staaten die Eintragungsbedingungen erfüllen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
    (2) Staaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Staaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen.
    (3) Ein Staat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Staat abtreten, sofern beide Staaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen.
    (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend.

    Vorschlag 2:

    Zitat


    (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des des Direktoriums gemäß § 7 und des Schiedsgerichts gemäß § 9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.
    (4) Die Vollversammlung tagt öffentlich.

    Zitat

    Abschnitt III - Die Aufnahmekommission

    § 4. Zusammensetzung.
    (1) Die Aufnahmekommission besteht aus dem Direktorium der CartA sowie zwei Delegierten der Mitgliedsstaaten.
    (2) Die beiden Mitglieder der Aufnahmekommission, die nicht dem Direktorium entstammen, werden im Rotationsverfahren bei jedem Antrage neu eingesetzt, wobei jeder Mitgliedsstaat einmal zum Zuge kommen muß.
    (3) Die Reihenfolge der Rotationsmitglieder wird durch eine Liste festgelegt, auf der alle Mitgliedsstaaten der CartA alphabetisch, anhand des Anfangsbuchstabens des Landes, verzeichnet sind. Neumitglieder werden dieser Liste entsprechend eingereiht, können allerdings frühestens nach zwei Monaten einen Delegierten in die Aufnahmekommission entsenden. Kamen alle Mitgliedsstaaten einmal zum Zuge, beginnt die Liste von vorn.

    § 5. Aufgaben
    Die Aufnahmekommission entscheidet bei Anträgen auf Eintragung nach § 15 oder Gebietsteilungen nach § 17 (1) anhand eines von der Vollversammlung festgelegten Bewertungsbogens.

    Und noch eine generelle Änderung (um das Kuratorium zu streichen):

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    3 Mal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (7. Mai 2009 um 14:34)

  • Das müssten dann die Änderungen zusammengestellt sein:

    Zitat

    Abschnitt III Kuratorium wird gestrichen.

    Eine Entscheidung können wir noch treffen nämlich die, ob es bei einer Gebietserweiterung ebenfalls eine Kontrolle durch die "Aufnahmekomission" kommen soll.

  • Da musste nur noch markiert werden, dass Abs. 1 Pkt. 1 geändert wird.


    Zitat

    Eine Entscheidung können wir noch treffen nämlich die, ob es bei einer Gebietserweiterung ebenfalls eine Kontrolle durch die "Aufnahmekomission" kommen soll.

    Nun ja, ich finde, das muss nicht unbedingt sein - aber wenn gewünscht, dann könnte man es noch einfügen.

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

    Einmal editiert, zuletzt von Denne Ziang Belai (17. Juni 2009 um 17:36)

  • Zitat

    Original von Denne Ziang Belai

    Da musste nur noch markiert werden, dass Abs. 1 Pkt. 1 geändert wird.

    Werde ich oben gleich korrigieren.

    Zitat

    Nun ja, ich finde, das muss nicht unbedingt sein - aber wenn gewünscht, dann könnte man es noch einfügen.

    Ja ich sehe das so wie du würde mich da der Mehrheit beugen.

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