Wann soll das Kriterium der "Öffentlichkeit" gemäß § 16 II Nr. 1 GO bei Forenaktivität erfüllt sein? 6
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Nur, wenn die betreffende Aktivität für jedermann - auch uneingeloggt - lesbar ist. (2) 33%
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Auch dann noch, wenn etwa wenn eine manuelle Freischaltung durch den Betreiber oder die Beantragung von Visa/Einreisegenehmigungen oder ähnlichem erforderlich sind, dieses aber in aller Regel praktisch jedem gewährt wird. (2) 33%
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Auch solche Aktivität, die nur von Bürgern der MN wahrgenommen werden kann. (1) 17%
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Enthaltung (1) 17%
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Wenn die Aktivität für Registrierte lesbar ist und die Registrierung für jedermann ohne Zutun des Forenbetreibers möglich ist. (0) 0%
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Eine andere Lösung - bitte erläutern. (0) 0%
Mit Blick auf die Vorausgehende Erörterung nun die Abstimmung.
Dauer 168 Stunden (7 Tage), auf den Wortlaut von § 16 II Nr. 1 wird hingewiesen:
ZitatAlles anzeigen§ 16. Löschung.
(1) Ein Staat kann nur bei dauerhafter Inaktivität oder auf eigenen Wunsch gelöscht werden.
(2) Die Feststellung der Inaktivität kann auf zwei Arten erfolgen:
1. Durch das Serviceteam der CartA, wenn im Forum des betreffenden
Staates seit mindestens 30 Tagen kein zur Simulation oder Ausgestaltung
gehörender Beitrag mehr in einem dauerhaft öffentlich einsehbaren
Forenbereich verfasst wurde.
Hinweis: Sollte sich für eine Lösung entschieden werden, die eine Freischaltung
des Serviceteams zur Aktivitätskontrolle erfordert, muß das Serviceteam
natürlich ein geeignetes Verfahren feslegen, wobei wohl die Schaffung
von Serviceteamaccounts mit den entsprechenden Leserechten, deren Paßwörter
bei der CartA zu hinterlegen sind, die praktikabelste Lösung sein
dürfte.