[Mehrfachantrag] Chinopien

  • Chinopien stellt mehrere aufeinander aufbauende Anträge. Ich werde hier zu jedem Teil einzeln Stellung nehmen:

    Grundordnung dazu:

    Zitat

    (3) Ein Mitgliedstaat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Mitgliedsstaat abtreten, sofern beide Mitgliedsstaaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen. Sofern die betreffenden Mitgliedsstaaten aufgrund eines Forenverbundes gemäß § 2 (2) durch einen gemeinsamen Delegierten vertreten werden, gilt die Hinterlegung der entsprechenden Information bei der CartA durch den gemeinsamen Delegierten als Zustimmung der Mitgliedsstaaten. Der CartA ist ein § 11 (2) Ziffer 7 entsprechender Kartenausschnitt mitzuteilen, der die genaue Größe und Position der abzutretenden Teile des betreffenden Staatsgebietes darstellt.
    (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.


    Die Bestätigung von Futuna ist da, die einzige Bedingung ist also erfüllt.

    Regeln:


    Bei einer Gebietsverkleinung sind 1. bis 4. trivialerweise erfüllt. Für 5. sind die Informationen soweit ich das sehe vollständig, Vetorecht gibt es keins, damit auch keine Benachrichtigungen.

    Der einzige Antrag von Chinopien in den letzten sechs Monaten war die Abtretung von Diyarasu. Das ist aber keine Änderung nach §13 (1) und damit meines Erachtens nicht "eine solche" Änderung. Daher alles in Ordnung auch bei diesem Punkt.

    Zitat

    3. Antrag auf Änderung des Namens, Kurznamens und Nationenkürzels

    Gem. § 13 (2) und (3) GO sollen Name, Kurzname und Nationenkürzel des bisherigen Kaiserreiches Chinopien folgendermaßen geändert werden:

    Neuer Name: Ostchinopische Staaten
    Neuer Kurzname: Ostchinopien
    Neues Nationenkürzel: OCH


    Dazu die Regeln:

    Zitat

    (2) Eine Nation kann sowohl ihren vollen Namen als auch ihren Kurznamen ändern, sofern sich diese jeweils von denjenigen der reservierten oder der Mitgliedsnationen unterscheiden.
    (3) Eine Nation kann ihr Nationenkürzel ändern, sofern das neue Nationenkürzel den Bedingungen nach §11 (2) Ziffer 3 entspricht
    (4) Im Fall von (1) wird die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.


    Sehe ich alles erfüllt.

    Ich stimme daher allen drei Anträgen zu.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

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