[Gebietsteilung] Nordharnar und San Cristóbal

  • Relevanter Abschnitt aus der Grundordnung:

    Zitat

    § 14. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
    (1) Ein Mitgliedsstaat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Mitgliedsstaaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen
    1. alle künftigen Mitgliedsstaaten die Eintragungsvoraussetzungen gem. § 10 (1) Ziffern 1 und 2, § 10 (2) sowie § 12 (2) Ziffer 1 erfüllen;
    2. für jeden künftigen Mitgliedstaat die für eine Reservierung notwendigen Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
    (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen gem. (1), (2) und (3) wird vom Serviceteam mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.

    So wie ich das sehe, gibt es bei Gebietsteilungen überhaupt kein Vetorecht. Die gibt es nur für Eintragungen und Gebietsmodifikationen (§13). Ich denke, wir können diesen Teil also ignorieren. Siehst du das auch so?

    Die meisten Bedingungen sind offensichtlich erfüllt, aber unsicher bin ich mir bei der internen, kontinuierlichen Aktivität von mindestens 90 Tagen im eigenen Forum für San Cristóbal. Zwischen Januar und Mai scheint da eine größere Aktivitätslücke geklafft zu haben, so dass die Aktivität in den letzten 90 Tagen möglicherweise nicht kontinuierlich gewesen wäre.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

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