[Gebietsmodifikation] Andro
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Werte Kollegen,gemäß § 16 und § 18 GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Modifikationsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist
-die Freiheit von Plagiaten
-kein Veto durch einen Anrainer
-das Direktorium kein Veto einlegt
-das Gebiet ausreichend ausgestaltet ist
-eine Erweiterung nur alle 6 Monate stattfindetGibt es hierzu Aussprachebedarf?
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Nein.
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Werte Kollegen,gemäß § 16 und § 18 GO liegt es am Direktorium, mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen zu entscheiden, ob dem Modifikationsantrag entsprochen wird. Grundlage für die Entscheidung ist
-die Freiheit von Plagiaten
-kein Veto durch einen Anrainer
-das Direktorium kein Veto einlegt
-das Gebiet ausreichend ausgestaltet ist
-eine Erweiterung nur alle 6 Monate stattfindetStimmen Sie ab.
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Damit ist eine unumstößliche Mehrheit erreicht. Der Antrag wurde angenommen.
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Nachträglich: ja
ps: vielen Dank.
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Sehr geehrtes Direktorenteam,
folgender Antrag wurde von mir auf Grundlage der Grundordnung als gültig anerkannt:
Alles anzeigena. Androische Föderation
b. Andro
c. AND
d. andro.mikronation.de/forum/
e. andro.mikronation.de
f. uhu_sturmvogel[ät]web[dot]de
g. Kartenausschnitt unscaliertZu beachten ist das grüne Gebiet, da das rote bereits eingetragen wurde.
Der letzte Antrag auf Gebietsmodifikation wurde am 8.10.2014 angenommen, damit ist nach §16(1)6 die Frist von 6 Monaten am 8.4.2015 abgelaufen. Der Antrag ist daher gültig, zumal er den Anforderungen nach §16(1)5 entspricht. Es ist nun zu prüfen, ob gültige Vetos von Anrainerstaaten und Direktorium vorliegen, das Gebiet hinreichend ausgestaltet ist und ob Plagiarismus vorliegt. Werden all diese Punkte mit einem negativen Bescheid beantwortet, so gilt der Antrag als erfolgreich.
Da eine Willensbekundung des Anrainers Chinopien bereits vorliegt, bitte ich den Direktor um die Einleitung einer entsprechenden Abstimmung, ob das Direktorium selbst ein Veto einzulegen beabsichtigt sowie Abstimmungen nach §16(4) zur Prüfung der Merkmale der hinreichenden Ausgestaltung und eventuell vorhandenen Plagiarismus.
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Legt das Direktorium ein Veto ein?
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Nein
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Damit legt das Direktorium kein Veto ein. Die Bedingungen für die Erweiterung sind allesamt erfüllt. Außer man mag einwenden, dass nicht genug Ausgestaltung ist. Was ich z.B. nicht sagen würde.
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Ich halte die Ausgestaltung ebenfalls für ausreichend.
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Stimme zu.
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