• Ich würde es begrüßen, wenn zumindest der Antragspost wieder aus dem Papierkorb nach den Anträgen zurückverschoben würde, da kann ihn dann das Direktorium ordnungsgemäß behandeln (und angesichts der mangelnden Ausgestaltung und Aktivität wohl abweisen).

    Wenn die CartA Qualitätskarte sein will, muß sie auch eine gewisse Professionalität gegenüber unprofessionellen Anträgen beweisen. Es darf uns nämlich allenfalls darum gehen, die Qualität der Karte sicherzustellen und nicht etwa noch etwas unbedarfte Neulinge bzw. jüngere Spieler auf ewig aus den MNs zu vergraulen. Denken wir mal 3, 5, 10 oder wieviel Jahre es individuell auch gewesen sein mögen zurück, was wir da zum Teil in den MNs und anderswo von uns gegeben haben.

    Im übrigen wissen wir wohl schon, wer nicht paßt und können die betreffende Person dann ganz selbstlos an die OIK verweisen, deren vorwiegende Zielgruppe im Prinzip einfacher strukturierte (Anfänger)projekte, skurrile Konzepte und notorische CartA-Gegner sind.

    Wer bei Null anfangen muß, dürfte gewisse Schwierigkeiten haben, aus dem Stegreif ein Qualitätsprodukt auf die Wege zu bringen. Vielleicht passen die Projekte von 15jährigen nicht mehr so ganz in unsere heutige MN-Welt, die Wahrnehmung der Wirklichkeit wandelt sich ja doch beständig, aber Nachwuchs ist viel zu kostbar als daß man ihn in grober Weise vom Hof jagen dürfte. Und natürlich empfiehlt es sich, in einer bereits etablierten und bewährten MN Erfahrungen zu sammeln und nicht unbedingt einfach draufloszuwurschteln (vor allem, wenn man alleine ist), aber deshalb sollten die alten Hasen nun trotzdem nicht gar so ignorant sein, zu verkennen, daß selbstgefälliges arrogantes Verhalten ein Schnitt ins eigene Fleisch ist. Wer in den MNs mit 15 grob rausgeschmissen wurde, der kommt auch nicht mit 25 wieder. Und noch etwas: In dem Alter sind leicht eine Hand voll Klassenkameraden dazugewonnen, die ebenfalls mitmachen und von denen der ein oder andere uns dauerhaft erhalten bleibt. Das Virus MN ha einen oft lange im Griff. Dahingegen ist es bei den alten Hasen doch so, daß kaum einer sich noch traut, öffentlich über dieses Hobby zu reden. Sonst würden ja nicht alle Werbeaktionen im Sande verlaufen, bevor sie überhaupt begonnen wurden.

    Einmal editiert, zuletzt von Alfred Schündler (28. Januar 2013 um 22:33)

  • So ungerne ich derartige "Anträge" bearbeite, ich stimme dir ausnahmsweise mal zu. Antrag ist Antrag, auch wenn er zurückzuweisen ist, weil unvollständig.
    Wobei ich natürlich auch zugebe, wie grenzwertig das ganze hier ist, ich würde hier selbst auch nicht von einer MN sprechen, aber die Grundordnung kennt eine derartige Unterscheidung leider nicht. :(

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

  • Ich denke man sollte solche Entscheidungen dem zuständigen Vizedirektor überlassen.

    Seine Hoheit,
    Friedrich von Bazen,

    Prinz von Bazen, Graf von Kurstetten-Westburg,
    Generalleutnant der Landeswehr

  • Zitat

    Original von Friedrich von Bazen
    Ich denke man sollte solche Entscheidungen dem zuständigen Vizedirektor überlassen.

    Und ich bin der Meinung, man sollte sich an die Regelungen die diese Insitution sich gegeben hat, halten. Und somit hat Rossis Aussage wieder Gültigkeit.

    Delegierter von Aurora und Ozeania

  • Halte ich offen gesagt nach § 14 GOC nicht für maßgeblich:

    Den in §14 II GOC geforderten Informationsanforderungen wurde genüge getan und der Antrag war auch als solcher trotz falschen Forums offensichtlich als Antrag zu erkennen. Da er zur Kenntnis genommen wurde ist er auch in den Machtbereich der Empfänger gelangt, mithin ist er also auch zugegangen. Die Verwendung des falschen Forums scheint mir kein derartiger Formmangel, daß man den Antragscharakter verneinen müßte. Im Grunde scheint mir der Antrag nach wie vor gestellt, ob er nun in diesem oder jenem Forum abgelegt ist.

    PS: Aber mir ist es dann jetzt auch egal, wenn der Antragsteller will, kann er ja den gleichen Antrag noch einmal im richtigen Forum stellen, daß er im falschen Forum gestellt wurde, war mir entgangen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alfred Schündler (30. Januar 2013 um 00:31)

  • Zitat

    Original von Alfred Schündler
    Halte ich offen gesagt nach § 14 GOC nicht für maßgeblich: (...)

    Den in §14 II GOC geforderten Informationsanforderungen wurde genüge getan (...)


    Und der Nächste postet einen Antrag als fb-Status, oder wie? Wer mit der dicken Überschrift "Anträge" und dem gut lesbaren Hinweis "Stellen Sie hier bitte Ihre Anträge" nichts anfangen kann oder will, hat ganz einfach Pech gehabt.

  • Deshalb gibt es ja das Hausrecht des Direktoriums, eben wegen derartiger Störungen.
    Dem Antragsteller steht es jedoch frei, den Antrag erneut und im richtigen Forum zu stellen, damit dieser entsprechend zurückgewiesen werden kann.

    Delegierter Dreibürgens
    Vizedirektor der CartA a.D.

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