Das Direktorium hat gem. § 19 Abs. 2 Z. 1 GO die Inaktivität der Stammesgesellschaft Cuello festgestellt.
Gem. § 19 Abs. 4 GO ist es Cuello erlaubt, innerhalb einer Frist, welche bis Dienstag, den 20.09.2011 9:45 Uhr, andauert, an dieser Stelle der Löschung zu widersprechen.
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