Regelwerksänderungen

  • Ja.

    (Allerdings müsste noch zumindest eine weitere Änderung vollzogen werden: nämlich die Änderung der Reservierungsvorschriften, damit diese mit dem Rest übereinstimmen.)

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Zitat

    Original von Denne Ziang Belai
    (Allerdings müsste noch zumindest eine weitere Änderung vollzogen werden: nämlich die Änderung der Reservierungsvorschriften, damit diese mit dem Rest übereinstimmen.)

    Kannst du die Änderung mal eben ausformulieren, dann können wir die der Abstimmung anhängen.

  • Ist eigentlich nur ein Wort, welches ersetzt werden muss:

    Qiánhé

    Sohn des Himmels, Göttlich Erhabener Kaiser

  • Ok, ihr habt wieder 72 Stunden Zeit über folgende Regeländerungen abzustimmen:

    [quote]

    Abschnitt III Kuratorium wird gestrichen.

    Zitat


    (1) Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Delegierten eine Stimme abgegeben hat.
    (2) Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des des Direktoriums gemäß § 7 und des Schiedsgerichts gemäß § 9.
    (3) Die Vollversammlung entscheidet gemäß § 22 über Änderungen dieses Dokuments.
    (4) Die Aufnahmekommision, bestehend aus dem Direktorium und 2 wechselnden durch alphabetische Reihenfolge bestimmte Mitglieder der Vollversammlung, welche nicht Vetoländer sein dürfen, entscheidet bei Anträgen auf Eintragung nach § 15 oder Gebietsteilungen nach § 17 (1) anhand eines von der Vollversammlung festgelegten Bewertungsbogens.
    (5) Die Vollversammlung tagt öffentlich.

    Zitat


    § 22. Änderungen.
    Dieses Dokument kann auf Vorschlag eines Mitgliedes der Vollversammlung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden.

    Zitat

    § 17. Zusammenschluss, Teilung und Abtretung von Staatsgebiet.
    (1) Ein Staat kann sich dergestalt teilen, dass mehrere souveräne Staaten mit eigener Vertretung bei der CartA entstehen. Im Falle einer Teilung müssen alle künftigen Staaten die Eintragungsbedingungen erfüllen und entsprechende Informationen bei der CartA hinterlegt werden.
    (2) Staaten können ihr Staatsgebiet zusammenschließen, sofern diejenigen Staaten, die sich zusammenschließen wollen, dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen.
    (3) Ein Staat kann Teile seines Staatsgebietes an einen anderen Staat abtreten, sofern beide Staaten dem ausdrücklich bei der CartA zustimmen.
    (4) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt. Im Falle von (1) ist darüber hinaus die Entscheidung der Aufnahmekommission bindend.

    [quote]
    § 16. Gebietsmodifikationen.
    (1) Ein Staat kann die Form seines Gebietes ändern, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Keine gültigen Vetos der Anrainerstaaten und des Direktoriums
    2. Im Falle einer Vergrößerung des Gebietes muss das zu erweiternde Gebiet hinreichend ausgestaltet sein.
    (2) Die Einhaltung der Voraussetzungen wird vom Direktorium mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!