• Ich weiß jetzt nicht ob das das richtige Forum für Fragen ist, falls nicht, bitte verschieben. :)

    Bin etwas verwirrt ob der "Eintragung".

    Muss ein Staat nun grundsätzlich einen Antrag auf Assoziation stellen, oder gilt dies nur für im Aufbau befindliche Staaten (und was genau sind im Aufbau befindliche Staaten)?

    Die Wirrung kommt zustande da einerseits erklärt wird das so ein Assoziationsantrag von im Aufbau befindlichen Staaten gestellt werden soll und andererseits wird erwähnt das eine assoziierte Mitgliedschaft Pflicht ist für eine Eintragung.

    Kurz und knapp, muss ich nun einen Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft stellen, einen auf Reservierung oder einen auf Eintragung?

    Ryu Chishu

  • Zur assoziierten Mitgliedschaft lassen Sie mich folgendes zitieren

    Es gestaltet sich nun so, dass die Möglichkeit einer Assoziierung (§43) erdacht wurde um Nationen die sich im Aufbau befinden eine Möglichkeit zu geben sich schon einmal umzuschauen und sich zusammen mit den anderen Staaten und dem Direktorium nach einem Kartenplatz (§44) kurzzuschliessen.

    Ich werde aber anregen eben diese Fragestellung auch in unsere FAQ aufzunehmen.

  • Es ist in der Tat so, daß einem Antrag auf Eintragung ein Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft vorangehen muß - erst dann kann eine Reservierung mit anschließender Eintragung erfolgen. Dieser zugegeben lange Weg wurde deshalb gewählt, um Schnellschüsse zu vermeiden und wirklich passende Kartenplätze zu finden.

  • Wie sollte es auch anders sein, ich habe eine kleine Frage zum besseren Verständnis.

    Gehe ich recht in der Annahme das nach Ablauf der 14tätigen Frist, ein Assoziiertes Mitglied das über eine mind. 90tätige Aktivität verfügt die Reservierung überspringen und gleich zur Eintragung schreiten kann?

    Ryu Chishu

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