Tribunal Constitutionnel

  • Ich darf die Herren und gegebenenfalls auch Damen darauf hinweisen, dass noch zwei Richterposten zu besetzen sind, ich ziere hierfür einmal den Gründungsvertrag.

    Zitat

    (4a) Die Besetzung des Tribunal Constitutionnel mit drei anstelle der laut Grundordnung fünf vorgesehenen Richtern ist nur übergangsweise zulässig. Sobald sich geeignete Kandidaten für die verbleibenden Posten gefunden haben, sind Wahlen zur Besetzung dieser einzuleiten.
    In der Übergangsphase ist das Tribunal Constitutionnel auch mit nur drei Richtern uneingeschränkt beschlußfähig.


    Zu den Modalitäten bitte Abschnitt IV - "Das Tribunal Constitutionnel" durchlesen, meine besondere Anmerkung hierbei: Ein Richter des Tribunals darf zeitgleich nicht Delegierter oder Direktor sein.
    Nachdem wir Kandidaten eruiert haben werden wir gemäß §30 sowie §25 zur Wahl schreiten.
    Ich werde wie bei einer Wahl 168 Stunden zur Sammlung von Kandidatel ins Land ziehen lassen und sie dann der Vollversammlung zur Wahl stellen.

  • Muss ein Kandidat ein Mitglied dieser Organisation sein? Denn ich sehe keinen Absatz oder Paragraphen welcher dagegen spricht, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

  • Wie Sie vielleicht wissen oder auch nicht ist der Vizedirektor auch in keinem AIC zugehörigem Land Bürger.
    Ich sehe es jedoch als wahrscheinlich an, dass die Vollversammlung eher einen Bürger eines Mitgliedlandes wählen würden, aber da mag ich falsch liegen.

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