Sha'nat Futuna: Aontenaa

  • Futuna beantragt folgende Gebietserweiterung:


    Es gibt tatsächlich keine Vetoberechtigten, wenn ich das so richtig sehe. Wie siehst du die Sache mit der Veränderung der Küstenlinien ("Versenkung der ursprünglich dort vorgesehenen Insel")?

  • Also ich sehe so auf den ersten Blick absolut niemanden, den diese Verschiebung/Veränderung der Landmasse in dem prinzipiell durch die Insel nicht gesperrten Gebiet beeinträchtigen würde. Auch "Versenkung" und "Neuanlage" im gleichen "Planquadrat" scheint mir durchaus vom Regelwerk gedeckt, auch wenn man theoretisch vielleicht mit höchster Spitzfindigkeit noch darüber nachdenken könnte, ob das noch eine bloße Veränderung der Küstenlinie ist. Das aber würde wohl nicht nur im Widerspruch zur bisherigen Praxis stehen, sonder schiene mir mit Blick auf die geringe Bedeutung der Insel für die Gesamtkarte auch keinesfalls sachgerecht.

    Auch die Ausgestaltung und Aktivität scheint mir für so ein "Atöllchen" durchaus zu genügen - in einem größeren "Paket" würde man sicher überhaupt nichts für das Inselchen bzw. Atoll als Solches fordern.

    Da wir aber in der Tat das alleinige Vetorecht innehaben, werde ich mich wohl heute Abend nicht mehr abschließend erklären, wäre dem nicht so, hätte ich für meine Person schon jetzt Vetoverzicht erklärt.

    PS:

    Davon daß die beantragte Fläche eine Randlage darstellt, die nicht in das nächste Planquadrat die nächsten Planquadrate hineinreicht, gehe ich "stillschweigend" aus und werde es auch technisch so umsetzen, soweit der Antragsteller das nicht ausdrücklich "verlangt". Bei einer solchen "Forderung" wäre jedenfalls ein Entsperrungsbeschluß nach § 10 I Nr. 4 fällig.

    Einmal editiert, zuletzt von Fang Kai-Schek (3. August 2024 um 22:10)

  • In Ordnung, ich sehe das mit der Küstenlinie im Übrigen genauso, wollte mir nur - da es die erste thematische Auseinandersetzung für mich damit ist - deine Zweitmeinung anhören, bevor ich mich äußere.

    Da wir aber in der Tat das alleinige Vetorecht innehaben, werde ich mich wohl heute Abend nicht mehr abschließend erklären, wäre dem nicht so, hätte ich für meine Person schon jetzt Vetoverzicht erklärt.

    Dann warte ich ab, bis du dich abschließend äußerst. Ich jedenfalls sehe keinen Vetogrund unsererseits.

  • Alles klar.

    Also falls Dir nicht noch etwas aufgefallen ist, würde ich sagen, daß ich auch nachdem ich drüber geschlafen habe, keine Veranlassung sehe, dem Ansuchen ein Veto entgegenzusetzen. Der Antragsteller hat sich dann ja auch von sich aus erklärt, daß alles innerhalb des einen Planquadrats liegt.

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