Nachdem keine Vetos eingegangen sind, und die Frist doch DEUTLICH überschritten ist würde ich sagen dass wir das ganze genehmigen.
Wie stehst du dazu?
Akashir Thandara
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Sebastian von Hammer -
7. November 2022 um 17:08
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Von der Ausgestaltung her keine Probleme, die Aktivität im Zusammenhang ist aber doch recht überschaubar, die Fläche jedoch auch. In Verbindung mit dem Umstand, daß Futuna Nachbarn im allgemeinen für gemeinsame Sims konstruktiv zur Verfügung stehen dürfte - und genau das ist ja für einen Nachbarn relevant - kann ich dem zustimmen.
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Wobei wir hier im Grunde das Problem haben, daß das Verfahren nicht förmlich eröffnet wurde, was die Frage aufwirft, ob Leute gedacht haben könnten, daß sie noch nicht berechtigt sind, Vetos abzugeben, das ist auch in Lagow ein wenig der Fall. Diese Frage müßten wir vielleicht mal prinzipiell klären.
Wir haben prinzipiell auch die Vetorechte zu wahren nicht nur die Eintragungsinteressen.
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Ich vertrete ja die Ansicht dass wir dem Antragsteller keinen Strick daraus drehen sollten dass das vorherige Serviceteam das Verfahren nicht förmlich eröffnet hat..
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Vielleicht sollten wir die Eintragungsanträge kartenmäßig so behandeln als sei das Vetoverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden (im Falle Lagows allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit vorerst ohne Stimmrecht in der Vollversammlung) , aber gleichzeitig mögliche Vetos noch für 14 Tage entgegennehmen, damit die Rechte der Berechtigten gewahrt sind. Wer bereits Vetoverzicht erklärt hat, ist natürlich draußen, da nicht schutzwürdig.
Es wird da vermutlich eh nichts kommen, sonst wäre wohl längst dergleichen nach außen gedrungen bzw. sind die Eintragungen nach meiner Anschauung zu den Kartenplätzen kompatibel, so daß es schwer fallen wird, ein Veto schlüssig zu begründen.
Das dient ja letztlich auch dem Schutz der Antragsteller, denn ein korrektes Vetoverfahren ist Eintragungsvoraussetzung. Das vorgeschlagene Verfahren, das Vetofreiheit fingiert, ist zwar auch nicht ganz sauber, aber dann haben die Betreffenden in zwei Wochen Rechtssicherheit, während ohne ordnungsgemäß eröffnetes Vetoverfahren denkbar wäre, daß die Vollversammlung die Eintragungen für ungültig erklärt.
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Wobei im Falle Lagows so eine Art Eröffnung vorhanden ist, weil Buddenberg sich dazu geäußert hat und dann ein "na dann ist ja gut" oder so geäußert hat.
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Vielleicht sollten wir die Eintragungsanträge kartenmäßig so behandeln als sei das Vetoverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden (im Falle Lagows allerdings aus Gründen der Rechtssicherheit vorerst ohne Stimmrecht in der Vollversammlung) , aber gleichzeitig mögliche Vetos noch für 14 Tage entgegennehmen, damit die Rechte der Berechtigten gewahrt sind. Wer bereits Vetoverzicht erklärt hat, ist natürlich draußen, da nicht schutzwürdig.
Es wird da vermutlich eh nichts kommen, sonst wäre wohl längst dergleichen nach außen gedrungen bzw. sind die Eintragungen nach meiner Anschauung zu den Kartenplätzen kompatibel, so daß es schwer fallen wird, ein Veto schlüssig zu begründen.
Das dient ja letztlich auch dem Schutz der Antragsteller, denn ein korrektes Vetoverfahren ist Eintragungsvoraussetzung. Das vorgeschlagene Verfahren, das Vetofreiheit fingiert, ist zwar auch nicht ganz sauber, aber dann haben die Betreffenden in zwei Wochen Rechtssicherheit, während ohne ordnungsgemäß eröffnetes Vetoverfahren denkbar wäre, daß die Vollversammlung die Eintragungen für ungültig erklärt.
D'Accord. -
Ich würde dann darum bitten wollen, im Antragsbereich entsprechend darauf hinzuweisen, daß für eine entsprechende Dauer noch "nachvollziehbar und schlüssig begründete" (§ 15 Abs. 2) Vetos eingereicht werden können.
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