Sofortige Löschung bei Inaktivitätsfeststellung durch VV

  • Stimmst du dafür, den Antrag anzunehmen? 17

    1. Ja (10) 59%
    2. Nein (7) 41%

    Werte Delegierte,

    der folgende Antrag des Delegierten für Ratelon auf eine Änderung der Grundordnung steht zur Abstimmung:

    Zitat

    § 16 Abs. 4 wird die folgt neu gefasst:
    "Im Fall von Abs. 2 Nr. 1 wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden. Im Fall von Abs. 2 Nr. 2 gilt die Löschung unmittelbar mit Feststellung des Abstimmungsergebnisses in der Vollversammlung."


    Zum Vergleich die bestehende Fassung:

    Zitat

    (4) In allen Fällen wird der entsprechende Mitgliedsstaat nicht sofort gelöscht, sondern zunächst als inaktiv gekennzeichnet. Innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen kann der Löschung von Seiten des betroffenen Mitgliedsstaates widersprochen werden.


    Die Abstimmung dauert bis zu 168 Stunden. Zur Annahme des Antrags ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen nötig.

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

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