Änderung der Grundordnung: Fristen

  • Gibt es hier noch Gesprächsbedarf?

    Falls nicht, ist die Fassung vom 1. September die endgültige, über die abgestimmt werden soll?

    Ein solcher Widerspruch ist nur in Verbindung mit nachweislicher Aktivität nach (2)1. spätestens am Tag des Widerspruchs gültig.

    Ich würde hier für die Abstimmung den Verweis noch in "(2) Ziffer 1" ändern, damit es mit dem Rest der Grundordnung konsistent ist. Kann ich annehmen, dass du damit einverstanden bist?

    Patrick Botherfield
    Kingdom of Albernia

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