Gebietsverkleinerung

  • Stimmen Sie der Änderung zu? 19

    1. Ja (15) 79%
    2. Nein (4) 21%

    Die GO soll wie folgt geändert werden:


    § 13. Änderungen einer Eintragung
    (1) Eine Nation kann die Form seines Gebietes modifizieren, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Keine gültigen Vetos der Anrainernationen und des Serviceteams. Bei einer reinen Gebietsverkleinerung ohne Veränderung der bestehenden Landmassen/Küstenlinien besteht kein Vetorecht.

    Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Abstimmung dauert 5 Tage.

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