Teilung Medianischen Imperium

  • Folgender Antrag wurde von mir als gültig anerkannt:

    Das Serviceteam muss nun entscheiden, ob es von seinem Vetorecht Gebrauch macht. Ich gebe zu bedenken, dass wir gleichzeitig eine Gebietsverkleinerung vorliegen haben, sehe jedoch keinen Grund, warum dies einen Extraantrag erfordern würde.

    Ich sehe auch keinen Vetogrund.

  • Ich habe auf Grund eines Hinweises gesehen, dass es sich durch die Gebietsverkleinerung um § 13. Änderungen einer Eintragung handelt, nach der alle vetoberechtigten Anrainer Vetorecht besitzen und entsprechend informiert werden müssen.

  • Ich werde mich mit dem Kartographen darüber beraten.

    In Ordnung, beraten wir uns. Bei Ausgestaltungsänderungen sind Vetorechte der Anrainer durchaus vorgesehen. Allerdings halte ich damit das Veto Nordhanars immer noch nicht für gerechtfertigt an.

  • Ich habe auch meine Probleme mit dem Veto. Was ist nach § 15 (5) GO eine entscheidende Änderung der Ausgestaltung? Und wie ist die für ein Veto zu begründen? Nach Wellesleys Interpretation der GO dürfte wohl schon eine Namensänderung einen Vetogrund hergeben, was natürlich völliger Nonsens ist.

    In Bezug auf Nordharnar und das MI sehe ich keinen wirklichen Grund für ein Ausgestaltungs-Änderungs-Veto. Wenn Nordharnar tatsächlich irgendwelche Probleme mit dem angeblichen Verschwinden von Meltania haben sollt, muss es meiner Meinung nach mal ein paar richtige Sachargumente mit entsprechenden Nachweisen in seiner Ausgestaltung und in der bisherigen und zukünftigen Ausgestaltung von Gran Novara/Targa vorlegen. Ich sehe es nicht als Aufgabe des Serviceteams an, in den unterschiedlichen Foren und Homepages zu reacherchieren. Wer ein Veto einlegen will muss dies auch nachvollziehbar und stichhaltig begründen.

    Also derzeit sehe ich das Veto von Nordharnar als nicht begründet und damit nicht wirksam eingelegt an.

  • Davon gehe ich sowieso aus. Mir geht es allein darum um den Faktor, den du am Anfang angesprochen hast: Wann die Ausgestaltung entscheidend geändert wurde.

    Wenn wir uns einig sind, würde ich den Antrag als erfolgreich abschließen. Sollen die Gegner dann in der Vollversammlung das ganze zerlegen. Dazu sind die Schiedssachen da.

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