[Gebietsmodifikation] Nordmark

  • Geehrtes Direktorenteam, folgender Antrag wurde von mir auf Grundlage der Charta als gültig anerkannt:

    Der Antrag ist gültig, da er den Anforderungen nach §16(1)5 entspricht. Es ist nun zu prüfen, ob gültige Vetos von Anrainerstaaten und Direktorium vorliegen, das Gebiet hinreichend ausgestaltet ist und ob Plagiarismus vorliegt. Werden all diese Punkte mit einem negativen Bescheid beantwortet, so gilt der Antrag als erfolgreich.

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